Wer im Freien arbeitet sollte seine Haut schützen. Dazu gehören Sonnencreme, Sonnenbrille, Kopfbedeckung und Bekleidung mit langen Ärmeln. /Foto: BG ETEM / Sandra Burkert

Köln (ots) - Jeder weiß, dass Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor vor gefährlicher UV-Strahlung schützt und daher auch konsequent einzusetzen ist. Doch nur wenige wissen, wie wichtig es ist, auch an die passende Kopfbedeckung zu denken. Und das betrifft jeden! Was in Australien durch die Folgen des Ozonlochs selbstverständlich ist, wird hierzulande noch viel zu selten praktiziert. Besonders gefährdet sind Berufsgruppen, die im Sommer viel im Freien oder an exponierten Orten arbeiten, wie z. B. an Hochleitungsmasten. Starke Sonneneinstrahlung kann Hautkrebs verursachen.

Pro Jahr erkranken laut der Deutschen Krebshilfe rund 265.000 Menschen an dieser tückischen Krankheit - etwa 88 Prozent davon an dem sogenannten weißen Hautkrebs. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert jetzt auf einer eigenen Themenseite "Sonnenstrahlung" umfangreich über UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen. Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien und sind damit verstärkt der Sonne und damit auch der ultravioletten Strahlung ausgesetzt. Bei beruflicher Tätigkeit im Freien besteht ein deutlich höheres Hautkrebsrisiko als bei Tätigkeiten in Innenräumen. Daher wurden bestimmte Typen des hellen Hautkrebses und seiner Vorstufen 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Laut Jahresbilanz der gesetzlichen Unfallversicherung waren 2017 mehr Fälle von arbeitsbedingtem Hautkrebs zu verzeichnen: Heller Hautkrebs stellt nach arbeitsbedingten Hautekzemen und arbeitsbedingter Lärmschwerhörigkeit die dritthäufigste Berufskrankheit dar.

Haut schützen

Doch wie kann man sich vor Sonne schützen? Dazu gibt die BG ETEM verschiedene Empfehlungen: Ganz wichtig ist der persönliche Schutz, egal ob für das Kind, den Rentner oder den Berufstätigen, welcher seine Arbeit im Freien und besonders im Sommer verrichten muss. An erster Stelle steht immer der Einsatz von Sonnencreme mit einem möglichst hohen Lichtschutzfaktor. Kopf, Nacken und Augen sind besonders empfindlich. Körperbedeckende Kleidung, eine geeignete Kopfbedeckung (mit Nackenschutz) sowie eine Sonnenschutzbrille für den gewerblichen Bereich sind erforderlich. Bei helmpflichtigen Arbeiten im Freien empfiehlt die BG ETEM zusätzlich, ein Tuch zum Schutz von Ohren, Hals und Nacken einzusetzen. Ist ein Helm nicht notwendig, sollte der Kopf mit Kappen oder Hüten vor Sonnenbestrahlung abgeschirmt werden. Grundsätzlich gilt: Sonne meiden, doch wenn ein Aufenthalt im Freien erforderlich ist, bieten technische Maßnahmen wie UV-absorbierende Überdachungen, Sonnenschirme und -segel, oder provisorische Unterstellmöglichkeiten Schutz.

Bei der Organisation der Arbeit sollte darauf geachtet werden, diese möglichst in den frühen Morgenstunden zu verrichten, Zusatzpausen einzulegen und eine Mittagspause an einem schattigen Ort abzuhalten. Hautärzte empfehlen, die eigene Haut regelmäßig auf verdächtige Veränderungen zu untersuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Hautkrebs-Screening, durchgeführt von Haus- und Hautärzten, ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert in seinem Magazin impuls 03/2018 in einem umfassenden Artikel über das Thema Sonnenschutz. Darüber hinaus stellt die BG ETEM eine eigene Broschüre mit dem Titel "Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien" bereit sowie die Themenseite "Sonnenstrahlung" unter Eingabe des Webcodes 15814854 auf bgetem.de.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.