Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tage entschieden, dass die Verbote mehrerer für das Pfingstwochenende angemeldeter Versammlungen in Berlin nicht zu beanstanden seien (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2020 des Verwaltungsgerichts Berlin). Die gegen diese Beschlüsse erhobenen Beschwerden hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Nach Auffassung des 1. Senats haben die Beschwerdeführer die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Versammlungen wegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden durften, weil Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Hygienevorschriften zu befürchten seien, nicht durchgreifend in Zweifel gezogen.

Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“, in der allgemein dazu aufgerufen worden sei, sich zu Pfingsten nach Berlin zu begeben, rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg,

Beschlüsse vom 21. Mai 2021 OVG 1 S 86/21 und 87/21

Mitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin - Querdenker-Szene, Demonstrationen über Pfingsten bleiben verboten