Das Brandenburger Kabinett wird voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche (28. Juli) eine neue SARS-CoV-2-Umgangsverodnung beschließen. Die zentralen Eckpunkte dafür wurden in der heutigen Kabinettssitzung erörtert. Mit der neuen Corona-Verordnung werden Regelungen für den Schulbereich mit Beginn des neuen Schuljahres am 09. August festgelegt. Außerdem soll der Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen zur Genehmigung von Großveranstaltungen umgesetzt werden. Die aktuell geltende Umgangsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.

Brandenburg - und Deutschland insgesamt - haben im Vergleich zu vielen europäischen Staaten und Regionen noch relativ niedrige Inzidenzwerte. Aber auch in Deutschland steigen sie und haben sich seit dem Tiefststand Anfang Juli ungefähr verdoppelt. Der Brandenburger Wert liegt heute bei 6,1 (bundesweit: 10,9). Die Nachrichten z. B. aus Mallorca oder den Niederlanden mit Inzidenzwerten von mehreren Hundert zeigen, dass sich die Krankheit wieder blitzartig ausbreiten kann. Ursache ist dafür insbesondere die Delta-Variante.

Mit der Anpassung der Umgangsverordnung sollen große Veranstaltungen, etwa im Sport- oder Kulturbereich, mit bis zu 25.000 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern unter Auflagen stattfinden können. Dabei wird ab 5.000 Personen die Auslastung der regulären Besucherkapazität auf höchstens 50 Prozent des jeweiligen Veranstaltungsortes begrenzt. Aktuell liegt die Besucherobergrenze für Veranstaltungen in Brandenburg bei 1.000. Details dazu sollen nächste Woche festgelegt werden.

Im Bereich der Kitas, Schulen und Horte werden nach jetzigem Planungsstand die bestehenden Schutzkonzepte beim Testen und Maskentragen für die ersten Wochen nach Ferienende fortgeschrieben. Inwiefern Masken auch in den Grundschulen zu tragen sind, wird kommende Woche entschieden. Zusätzliche Schülerverkehre werden weiter vom Land gefördert.

Die Regelung zur Aussetzung der Testpflicht für Hotels und Innenbereiche von Gaststätten in Landkreisen und kreisfreien Städten bei einer Inzidenz unter 20 soll bestehen bleiben.

Künftig sollen durch aufsuchendes Impfen in kommunaler Verantwortung vielfältige, den regionalen Besonderheiten angepasste, Impfangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten an den Start gehen. So wird eine größere Zahl impfbereiter Menschen im Alltag und besonders schutzbedürftige Zielgruppen erreicht.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Daten sagen ganz klar: Wir müssen sehr vorsichtig bleiben. Es geht jetzt nicht um weitere Lockerungen, sondern um Umsicht und Vorsicht. Wir dürfen das gemeinsam Erreichte nicht gefährden.  Deshalb: Bitte an die Regeln halten. Und dringend impfen lassen. Nehmen Sie die vielen Angebote wahr: Zu Ihrem Schutz, zum Schutz aller anderen. Und Eltern sollten mit ihren Kindern und den zuständigen Ärzten beraten, inwiefern auch unter 18-Jährige geimpft werden. Das sind wichtige individuelle Entscheidungen.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Infektionszahlen steigen leider in einigen Regionen wieder an. Die hochinfektiöse Delta-Variante ist schon dominant. Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Maske tragen, Hygiene beachten und regelmäßig lüften bleiben weiterhin notwendig. Gleichzeitig haben immer mehr Menschen den vollen Impfschutz. Impfen ist der Weg raus aus der Pandemie. Wir rufen alle Brandenburgerinnen und Brandenburger deshalb auf: Lassen Sie sich jetzt impfen!

Innenminister Michael Stübgen: „Die verdiente Leichtigkeit nach dem monatelangen Lockdown darf uns nicht den Blick auf den anhaltenden Ernst der Pandemie verstellen. Die Infektionszahlen nehmen teilweise wieder zu und eine neue Virusmutation breitet sich aus. Wir müssen jetzt wachsam und diszipliniert bleiben und uns auf die Zeit nach den Sommerferien vorbereiten. Entscheidend bleibt, dass wir einen erneuten Pandemiewinter verhindern.“  

Das Kabinett hat heute auch der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur „Überbrückungshilfe III Plus“ zugestimmt, die bis 30. September gelten wird.  Dabei werden künftig auch Personalkosten berücksichtigt („Restart-Prämie“).