Landeshauptstadt Potsdam - Update: 13.09.2018/10.29 Uhr/ Die Entschärfung hat um 10.22 Uhr am Fundort begonnen. Erneut Weltkriegsbombe auf ehemaligem Tramdepot gefunden Entschärfung am Donnerstag, 13. September / Sperrkreis ab 8 Uhr geschlossen - Eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe englischer Herkunft aus dem Zweiten Weltkrieg ist am Montag auf dem Gelände des ehemaligen Tramdepots in der Heinrich-Mann-Allee gefunden worden. Die Entschärfung des Blindgängers ist am Donnerstag, 13. September, durch Sprengmeister Mike Schwitzke vom Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg geplant. Um den Fundort wird ein Sperrkreis von rund 800 Metern eingerichtet.
Foto: reportnet24
Etwa 3000 Menschen, die innerhalb des Sperrkreises leben, müssen diesen bis 8 Uhr verlassen haben. Insgesamt ist die gefundene Fliegerbombe der Weltkriegssprengkörper 191 seit 1990 in der Landeshauptstadt. In dieser Statistik werden Fliegerbomben ab 100 Kilogramm erfasst.
Im Sperrgebiet befinden sich unter anderem das Viertel Am Brunnen, die Kolonie Daheim, die Staatskanzlei Brandenburg sowie mehrere Ministerien, Landesämter, die Bundespolizei, zwei Pflegeheime, eine Einrichtung des betreuten Wohnens, das Humboldt-Gymnasium, der Kletterpark und die beiden Kindertagesstätten „Nuthewinkel“ und „Potsdam-Kids“. Der Sperrkreis befindet sich innerhalb des Bereiches Friedrich-List-Straße, Nuthestraße, Horstweg, Waldstraße, Albert-Einstein-Straße und Hauptbahnhof. Sowohl der Hauptbahnhof als auch die Nuthestraße, Horstweg und Friedrich-List-Straße bleiben für den Fahrzeugverkehr geöffnet.
Fundort Weltkriegsbombe altes Tramdepot in Potsdam/Foto: reportnet24
Die Landeshauptstadt bittet alle Potsdamerinnen und Potsdamer um Verständnis, wenn es aufgrund des Großeinsatzes zu Beeinträchtigungen kommt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden dazu aufgerufen, den Sperrkreis bis 8 Uhr selbstständig zu verlassen. Während der Sperrung steht das Bürgerhaus Am Schlaatz, Schilfhof 28, als Aufenthaltsort für Betroffene zur Verfügung. Von den Sperrungen betroffen sind die Straßenbahnlinien 91, 92, 93, 96 und 98 ab Potsdam Hauptbahnhof in Richtung Süden sowie die Buslinien 690, X1, 601, 611, 619 und 750.
Ab 8 Uhr fahren diese Linien vom Hauptbahnhof ohne Halt durch bis zum nächsten Haltepunkt außerhalb des Sperrkreises. Die Bahnen fahren also ab 8 Uhr ohne Stopp zwischen Hauptbahnhof und Waldstraße/Horstweg. Sobald der Sperrkreis abgesichert ist und der Sprengmeister mit der Entschärfung beginnt, wird der Verkehr auf den Linien komplett unterbrochen. Die Vollsperrungen gelten bis zur offiziellen Entwarnung. Einschränkungen gibt es auch im Regionalverkehr und bei der S-Bahn. Sowohl der Hauptbahnhof als auch der Bahnhof Babelsberg liegen außerhalb des Sperrkreises und sind frei zugänglich. Ein Teil der Gleisanlagen befindet sich jedoch im Sperrkreis, sodass während der Entschärfung zwischen S-Bahnhof Babelsberg und Hauptbahnhof keine S-Bahnen und keine Regionalbahnen fahren.
Die S-Bahnen starten und enden während der Entschärfung am S-Bahnhof Babelsberg, der Regionalverkehr wird über Potsdam-Golm und Berlin-Spandau umgeleitet. Etwa 300 Helferinnen und Helfer, unter anderem von der Landeshauptstadt Potsdam, der Berufsfeuerwehr, freiwilligen Feuerwehren, Bundespolizei und Polizei sind im Einsatz, um den Sperrkreis zu räumen und abzusichern. Informationen rund um die Entschärfung und den Sperrkreis erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt unter der Nummer (0331) 289 1677 oder unter der (0331) 289 1642. P
ersonen, die nicht selbstständig den Sperrkreis verlassen können, melden sich bitte frühzeitig bei der Potsdamer Feuerwehr unter (0331) 370 1216, um einen Transport für Donnerstag zu bestellen.
Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Störungen und Verzögerungen durch Passanten gekommen. Daher hat sich die Landeshauptstadt entschieden, jede Störung bei der Evakuierung und Entschärfung zur Anzeige zu bringen beziehungsweise selbst Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Störer gefährden dabei nicht nur sich selbst, sondern auch den Sprengmeister bei seiner Arbeit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.