Ein Komposthaufen ist ein Paradebeispiel für die Wiederverwertung: Laub, Baumschnitt oder Küchenabfälle werden hier zu wertvollem Humus. Was alles auf den Kompost darf und worauf Gartenbesitzer beim Anlegen eines Komposthaufens achten sollten, weiß Jonas Weinknecht, Umwelt- und Klimaschutzexperte von ERGO. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, beantwortet zudem die wichtigsten rechtlichen Fragen.
Was darf auf den Kompost?
Wichtig zu wissen: Nicht alles, was in den Biomüll gehört, darf auch auf den Kompost. Zu den kompostierbaren Abfällen zählen Kaffee- und Teesatz, auch mitsamt Filtertüten und Beuteln ohne Metallklammern, Obst- und Gemüsereste, Stroh, Eierschalen, Rasen-, Strauch- und Baumschnitt sowie Laub, Rinde und Sägemehl. Milchprodukte dagegen haben auf dem Kompost nichts verloren – das könnte zu Geruchsbelästigungen und Madenbildung führen und lockt Ratten und Mäuse an. „Wichtig ist, dass die Komponenten zerkleinert sind“, weiß Jonas Weinknecht. „Zudem sollten Gartenbesitzer auf die Vielfalt und das ausgewogene Verhältnis unterschiedlicher Abfälle achten.“ So kann der Verrottungsprozess optimal ablaufen.
Komposthaufen anlegen: wo und mit welchem System?
„Neben der Zusammensetzung der Abfälle sind der richtige Platz und der passende Behälter ausschlaggebend für eine rasche Umwandlung der Pflanzenreste in Humus“, informiert der Umweltschutzexperte. Optimal ist ein Standort im Halbschatten, der sich in unmittelbarer Nähe zu den bepflanzten Flächen befindet – so können Gartenbesitzer den Humus direkt in ihren Beeten verteilen. Als Behälter stehen offene und geschlossene Komposter zur Auswahl. „Geschlossene Behälter beschleunigen den Kompostierungsprozess zwar und sparen Platz, sind dadurch aber auch pflegeintensiver“, so Weinknecht. Im Gegensatz zu den offenen Systemen müssen Gärtner bei den geschlossenen mehr auf ausreichende Belüftung achten und die Materialien häufiger umsetzen. Zudem sollten auch trockene Äste, Holzmehl oder Stroh Teil der Schichten sein, um Fäulnis vorzubeugen.
Ärger mit den Nachbarn vermeiden
„Rechtlich gesehen steht dem Anlegen eines eigenen Komposthaufens meist nichts im Wege“, sagt Michaela Rassat. „Zu beachten ist allerdings, dass er so weit wie möglich von den Nachbargrundstücken sowie von Fenstern und Terrassen entfernt platziert sein sollte.“ Für kleine Grundstücke ist eher ein geschlossenes System zu empfehlen. Bei Beschwerden der Nachbarn beurteilen die Gerichte den Einzelfall. Zwar müssen Nachbarn unwesentliche Beeinträchtigungen dulden, bei allzu starkem Gestank oder Insektenaufkommen kann jedoch unter Umständen ein Anspruch auf Beseitigung des Komposthaufens bestehen.
Rassat ergänzt: „Mieter dürfen einen Komposthaufen anlegen, wenn sie mit dem Vermieter im Mietvertrag die Gartennutzung vereinbart haben.“ Wer ein Einfamilienhaus angemietet hat, kann davon ausgehen, dass der Garten in der Miete mitinbegriffen ist – es sei denn, der Mietvertrag schließt dies ausdrücklich aus.