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Haustiere leben heute in fast jedem zweiten Haushalt. Für „ihre“ Menschen sind sie meist ein echtes Familienmitglied, an dem Eltern wie Kinder hängen. Doch was, wenn eine Partnerschaft nicht hält? Wohin dann mit Hund, Katze und Co.? Immer wieder gehen getrennte Paare für ihr Haustier sogar vor Gericht. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, informiert, was Haustierbesitzer über die rechtliche Einordnung von Haustieren wissen sollten, wer das Haustier warum zugesprochen bekommt und welche Versicherungen zu berücksichtigen sind. 

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten bei einer Scheidung für Haustiere?

So paradox es auch klingen mag: Für Tiere gelten nach deutscher Rechtsprechung dieselben Vorschriften wie für Haushaltsgegenstände (§ 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Sollten sich die Ehegatten nicht alleine einigen, wer das Haustier behält, dann klären die Gerichte dies im Zuge der Hausratsteilung. Jeder Tierbesitzer kann sich demnach vorstellen, dass das zu sehr emotionalen Situationen führen kann. Ist nachweislich einer der beiden Partner alleiniger Eigentümer des Tieres – weil er es beispielsweise bereits vor Beginn der Beziehung besaß – dann bleibt das Tier bei ihm und kommt gar nicht erst auf die Liste der aufzuteilenden Haushaltsgegenstände.

Ansonsten sollte gemäß § 1361a Abs. 2 BGB nach dem Grundsatz der „Billigkeit“ aufgeteilt werden, also möglichst gerecht und angemessen. Dabei spielt auch das Tierwohl eine wichtige Rolle. Bei einem Hund gilt es dann beispielsweise herauszufinden, zu welchem Partner das Tier den größten Bezug und in wessen Umgebung es sich hauptsächlich aufgehalten hat. Die- oder derjenige sollte auch weiterhin seine Bezugsperson bleiben. Ebenfalls wichtig ist, ob das Tier in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Hatte etwa die Familienkatze bisher Auslauf im Garten und soll jetzt in eine Wohnung ohne Balkon, wird auch dies berücksichtigt. 

Ist ein Umgangsrecht für Haustiere möglich?

Wenn die Ehepartner oder ein Gericht im Zuge der Hausratsteilung entschieden haben, zu wem das Haustier kommt, so gehört das Tier nur noch diesem einen Partner. Möchte der andere beispielsweise den Familienhund regelmäßig sehen, dann ist das über individuelle Absprachen zwischen den Ex-Partnern natürlich möglich. Ein gesetzliches Recht auf einen Umgang gibt es bei Haushaltsgegenständen, zu denen Haustiere eben zählen, allerdings nicht.

Auch für Haustiere gibt es Versicherungsschutz. Was muss derjenige dazu wissen, bei dem das Haustier nach der Scheidung leben soll? Nach der Hausratsteilung im Rahmen einer Scheidung sollte der Haustierbesitzer zunächst überprüfen, ob er eine Privathaftpflicht- oder eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt beziehungsweise ob er dabei Versicherungsnehmer ist. Denn auch für Haustiere gibt es verschiedene Versicherungen mit unterschiedlicher Schutzrichtung. So sind durch Kleintiere wie Katzen und Hamster verursachte Schäden meist über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Stößt Miezi etwa bei der Nachbarin eine Vase vom Fensterbrett, übernimmt diese Versicherung den finanziellen Schaden – bei Hunden allerdings nicht.

Um Schäden abzusichern, die Rex, Bello & Co. beispielsweise in der Mietwohnung verursachen oder auch als Verletzung einem anderen Tier zufügen, ist daher eine Hundehalterhaftpflichtversicherung empfehlenswert – in manchen Bundesländern wie Niedersachsen und Berlin ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Da auf Haustiere laut Gesetz dieselben Vorschriften wie für Haushaltsgegenstände anzuwenden sind, sind diese bezüglich des Anschaffungswertes auch über eine Hausratversicherung versichert. Das bedeutet: Kommt die Perserkatze bei einem Brand ums Leben, ersetzt die Hausratversicherung zumindest den Anschaffungswert. Der ideelle Wert ist dennoch leider unersetzlich. Für Schäden, die das Haustier dem Eigentum des Haustierbesitzers zufügt, leisten die oben genannten Versicherungen allerdings nicht.

Mein Tipp bei einer Scheidung mit Haustier: Das eigene Versicherungsportfolio überprüfen und die Versicherungen kontaktieren, um sie über die neuen Lebensumstände zu informieren.