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Das News-Magazin in Brandenburg

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte mit Beschluss vom 19. März 2024 dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben (siehe hierzu die Presseerklärung 02/2024 des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. März 2024). Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht nach sieben Verhandlungstagen heute mit drei Urteilen entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 waren damit erfolglos.

Beschluss vom 25. April 2024 2 BvE 3/24 - Änderung Klimaschutzgesetz – eA - Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag eines Bundestagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, dem Deutschen Bundestag die für Freitag, den 26. April 2024, anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) zu untersagen.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Dieses hatte den ehemaligen Programmbereichsleiter Unterhaltung des MDR am 17. März 2023 nach vorausgegangener Verständigung wegen Betruges in 13 Fällen und wegen Bestechlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 - Amazon - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden. Die am 19. Januar 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor.