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Urteile vom 9. Dezember 2025 - XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24 - Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 9. Dezember 2025 im Rahmen von zwei Musterfeststellungsklagen über die Revisionen eines Verbraucherschutzverbands gegen die Musterfeststellungsurteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. Mai 2024 erneut über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen entschieden.
Repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des ACV zeigt deutliche Wahrnehmungsunterschiede zwischen E-Auto- und Verbrennerfahrern -
Die Elektromobilität gilt als zentraler Baustein der Verkehrswende. Doch obwohl inzwischen knapp jeder fünfte Neuwagen in Deutschland rein elektrisch angetrieben ist, bleibt der große Durchbruch weiterhin aus. Um den Ursachen auf den Grund zu gehen, hat der ACV Automobil-Club Verkehr eine repräsentative Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut Civey in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Einen einzelnen Grund für den bislang schleppenden Hochlauf der Elektromobilität gibt es nicht – vielmehr greifen mehrere Faktoren ineinander. Gleichzeitig zeigt sich eine deutliche Meinungskluft zwischen E-Autofahrern und Nutzern von Verbrennerfahrzeugen.
Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines afghanischen Richters und seiner Familie teilweise stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben, die Visaanträge der Beschwerdeführenden umgehend zu bescheiden.
Kein Werktitelschutz für den Namen der - Filmfigur "Miss Moneypenny" - Urteil vom 4. Dezember 2025 - I ZR 219/24
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny" kein Werktitelschutz zukommt.
Weiterlesen: Urteil des BGH: Kein Werktitelschutz für den Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny"
Beamtenbesoldung Berlin Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Der Entscheidung liegen mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einzelnen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 zugrunde. Die Prüfung wurde durch den Senat auf alle Besoldungsordnungen A und auf den gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 erweitert.