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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 18. Oktober 2024 verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen schuldig gesprochen, ihn verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorbehalten (§ 59 Abs. 1 StGB). Mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision hat der Angeklagte im Wesentlichen geltend gemacht, dass die angewandte Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB verfassungswidrig sei. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25 - Der Kartellsenat des Bundegerichtshofs hat der Klage eines Patentinhabers wegen Patentverletzung stattgegeben. Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand blieb erfolglos, weil sich bei Würdigung des gesamten Verhaltens der Beklagten ergab, dass sie kein ernsthaftes Interesse an einer Lizenz zeigte.
Die Partei Alternative für Deutschland – Landesverband Brandenburg hat ihre Klagen gegen das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, betreffend die Erwähnung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 und in dazu gehörenden Pressemitteilungen sowie gegen ihre Einstufung als Beobachtungs- bzw. Verdachtsfall und die dazu gehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020 zurückgenommen.
Urteil vom 7. Januar 2026 - VIII ZR 62/25 - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinen Beschlüssen vom 25. Februar 2025 (VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268;
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen einer ehemaligen Berliner Senatorin und des Inhabers einer Marketing-Agentur verworfen, die sich gegen ihre Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Bewährungsstrafen gewendet hatten.