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Berliner Hochschulgesetz - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 110 Abs. 6 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. ++

Die Bundesrepublik Deutschland muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Urteil vom 8. Juli 2025 - 1 StR 58/24 - Das Landgericht hat gegen den Einziehungsbeteiligten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro angeordnet. Es handelte sich dabei um einen Teil des Tatlohns, den der bereits rechtskräftig verurteilte Angeklagte erhalten und auf den Einziehungsbeteiligten verschoben hatte. Dieser war selbst nicht Täter der verfahrensgegenständlichen Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Über die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht wegen drei Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war, hat der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29. Oktober 2024 (vgl. Pressemitteilung Nr. 225/2024 des Bundesgerichtshofs) und vom 15. Januar 2025 entschieden.

Regelungen des Wasserverbands Strausberg-Erkner, die er mit dem Ziel einer Begrenzung von Trinkwasserbezugsmengen in seine Wasserversorgungssatzung aufgenommen hat, erweisen sich teilweise als rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht auf den Normenkontrollantrag dreier Eigentümer von Grundstücken im Satzungsgebiet mit Urteil vom heutigen Tag entschieden.

Urteil vom 2. Juli 2025 - 5 StR 180/25 - Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 29. Oktober 2024 weitgehend verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht die angeklagte Polizistin wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt in mehreren Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.885 Euro angeordnet.