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Urteil vom 18. März 2026 - IV ZR 184/24 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG enthaltene Erfordernis der Bezifferung verstoßen und nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sind.

Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 106/25 - Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels sichergestellt werden muss, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt. 

Urteil vom 9. März 2026 - VI ZR 335/24  - Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 13. Dezember 2022 (II ZR 14/21) die zu Lasten der Klägerinnen und Kläger ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 178/2022 vom 13. Dezember 2022). Nach erneuter Verhandlung hat das Oberlandesgericht die beklagte Deutsche Bank AG antragsgemäß verurteilt. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25. Februar 2026 zurückgewiesen, weil ein Grund für die Zulassung der Revision nicht vorgelegen hat. 

Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem sog. Wirecard-Skandal geführtes Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt worden ist.