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Beschluss vom 25. April 2024 2 BvE 3/24 - Änderung Klimaschutzgesetz – eA - Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag eines Bundestagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, dem Deutschen Bundestag die für Freitag, den 26. April 2024, anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) zu untersagen.
Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 - Amazon - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden. Die am 19. Januar 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor.
Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in neun Fällen, zum Teil begangen in Tateinheit mit Urkundenfälschung oder Fälschung beweiserheblicher Daten, sowie wegen Diebstahls und wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Vom Anklagevorwurf des Betrugs in zwei weiteren Fällen hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Dieser wendet sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde. Im August 2023 veröffentlichte der Beschwerdeführer auf der Kommunikationsplattform „X“ die Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).