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Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.
Dem Angeklagten war in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Last gelegt worden, die Nebenklägerin, eine Polizeibeamtin, die sich im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst befand, im November 2021 in und vor einer Gaststätte in Stuttgart zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst zu haben. Er habe dabei ausgenutzt, dass er aufgrund seiner Stellung in der Landespolizei als "Inspekteur der Polizei" und damit ranghöchster Polizeivollzugsbeamter des Landes Baden-Württemberg in der Lage gewesen sei, der Nebenklägerin im Fall des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten.
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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von sechs Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat die Angeklagten am 7. September 2022 wegen mehrerer Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges oder der Beihilfe hierzu jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt und teilweise Einziehungsentscheidungen getroffen.
Der Fluggast muss sich jedoch in einer Situation befinden, in der er von dem Luftfahrtunternehmen klare Informationen über die Erstattungsmodalitäten erhalten hat Ein Fluggast reservierte bei dem Unternehmen TAP Air Portugal (TAP) einen Flug von Fortaleza (Brasilien) über Lissabon nach Frankfurt am Main.
Urteile vom 22. März 2024 - V ZR 81/23 und V ZR 87/23 - Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
Allerdings ist die Verordnung, die diese Aufnahme vorsieht, auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden. Daher erklärt der Gerichtshof sie für ungültig. Ihre Wirkungen werden jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten, damit der europäische Gesetzgeber eine auf die richtige Rechtsgrundlage gestützte neue Verordnung erlassen kann.