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Urteil vom 19. März 2024 – 3 StR 474/19 - Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Einziehungsbeteiligten gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgarts in dem noch verbliebenen Umfang verworfen. Das Landgericht hatte gegen die Einziehungsbeteiligte die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.730.044 € angeordnet.

Die für das Polizei- und Ordnungsrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsge-richts Potsdam hat mit dem den Beteiligten soeben bekanntgegebenen Beschluss vom heutigen Tage dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen die von ihr angegriffenen Auflagen in dem Bescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg vom 15. März 2024 stattgegeben.

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 11. März 2024 (VG 5 L 233/23) einem Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf einstweiligen Rechtsschutz („Eilantrag“) gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Legehennen teilweise stattgegeben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die ergangene immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens wiederhergestellt.

 

Die Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24). Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24). Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Parteien in Kürze zugestellt.