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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in neun Fällen, zum Teil begangen in Tateinheit mit Urkundenfälschung oder Fälschung beweiserheblicher Daten, sowie wegen Diebstahls und wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Vom Anklagevorwurf des Betrugs in zwei weiteren Fällen hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen.

Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen zuständige VI. Zivilsenat hat die mit Urteilen vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22 und VI ZR 239/22 (Pressemitteilung Nr. 7/2024) fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Dieser wendet sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde. Im August 2023 veröffentlichte der Beschwerdeführer auf der Kommunikationsplattform „X“ die Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Dieses hat die Angeklagten am 16. Mai 2023 wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, mit Diebstahl mit Waffen in zwei tateinheitlichen Fällen, mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und mit vorsätzlicher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Dem Urteil war im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Verständigung mit den anschließend geständigen Angeklagten vorausgegangen, die mit der Rückgabe eines Teils der Beute verbunden war.