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Das Arbeitsgericht Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.09.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt.
Weiterlesen: Urteil des Arbeitsgerichts: Kita-Streik in September 24 untersagt
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 24. September 2024 über die Revision eines Inkassounternehmens gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Bonn vom 9. Mai 2023 über die Abtretbarkeit von Ansprüchen auf Auskunft über Bankentgelte entschieden.
Urteile vom 25. September 2024 - VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22 - Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein von einem Fernwärmekunden bereits frühzeitig - innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung - erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung verliert, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf von weiteren drei Jahren ab der Erklärung des Widerspruchs in geeigneter Weise gegenüber dem Fernwärmeversorger deutlich macht, dass er auch jetzt noch an seiner frühzeitig geäußerten Beanstandung festhält.
Weiterlesen: Urteile des BGH: Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung
VerfGH 36/24 27.09.2024 - Erstellt von Thüringer Verfassungsgerichtshof - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.
Urteil vom 18. September 2024 - IV ZR 436/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendete Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung) sowie zum Stornoabzug wirksam sind.