Irgendwann ist es so weit: Das Auto ist zu alt und nicht mehr fahrtüchtig. Eine kostspielige Reparatur würde sich auch nicht mehr lohnen. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Auto verschrotten zu lassen. Darum kümmern sich spezialisierte Unternehmen, die sogenannten Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebe. Doch bevor diese die umweltgerechte Entsorgung des ausrangierten Fahrzeugs übernehmen, müssen Sie sich um einige Formalitäten kümmern.

 

Die ordnungsgemäße Abmeldung

Bevor Sie die Entsorgung einleiten, müssen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abmelden, oder "außer Betrieb setzen", wie es in der Amtssprache heißt. Dafür zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle der entsprechenden Kommune. Sie müssen die Zulassungsbescheinigung beziehungsweise den Fahrzeugschein sowie alle amtlichen Kennzeichen vorlegen, damit diese "entsiegelt" werden. Der Kostenfaktor für diesen Verwaltungsvorgang liegt bei etwa acht Euro. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die erfolgte Abmeldung, sodass Sie dort nicht gesondert kündigen müssen.

 

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Das Altauto verschrotten lassen

Das Auto, welches ausgedient hat, am Straßenrand abzustellen und zu hoffen, dass "Gras" drüber wächst, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Altautos dürfen ausschließlich von zertifizierten Annahmestellen (Verwertungsbetrieben) zur Verschrottung angenommen werden. Für die vorgeschriebene umweltgerechte Entsorgung verlangen die Unternehmen etwa 100 Euro pro Auto. Oftmals haben jedoch sogar fahruntüchtige Autos noch einen Restwert, den Sie vielleicht noch heraushandeln können. Welchen Preis Sie für Ihr Altauto erzielen, hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick und natürlich vom Automodell sowie Zustand der Bauteile ab. Auf Wunsch erledigt der ausgewählte Entsorgungsbetrieb die Abmeldeformalitäten für Sie und holt das Auto bei Ihnen ab. Allerdings sind diese Extraleistungen mit Zusatzkosten verbunden, deren Höhe im Vorfeld zu klären ist. Vergessen Sie nicht, sich einen Verwertungsnachweis ausstellen zu lassen. Diesen müssen Sie bei der Zulassungsstelle als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen.

Unentgeltliche Rückgabe
Grundsätzlich können Sie Ihr Altfahrzeug unentgeltlich an den Hersteller bzw. Importeuer zurückgeben. Diese Regelung gilt für PKW mit höchstens acht Sitzplätzen, für Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht sowie für dreirädrige Fahrzeuge mit Ausnahme von dreirädrigen Krafträdern. Die Hersteller müssen die Rücknahme der Altfahrzeuge gewährleisten sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen. Die damit verbundenen Kosten haben die Hersteller und die Importeure zu tragen.
Damit es mit der unentgeltlichen Rücknahme auch klappt, müssen Sie Ihr Altauto zu dem vom Hersteller benannten Entsorgungsbetrieb bringen. Dieser darf nicht weiter als 50 km von Ihrem Standort entfernt liegen. Zudem darf das Altauto nicht ausgeschlachtet sein. Alle wesentlichen Teile, wie Fahrwerk, Antrieb, Karosserie, elektronische Steuerteile usw. müssen noch vorhanden sein. Im Auto dürfen keine Abfälle liegen.

Geeignete Verwertungsbetriebe zu finden, ist dank Internet kein Problem.