Die Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24). Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24). Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Parteien in Kürze zugestellt.

Gegen die Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht gegeben.