Berlin-Neuköln - Ein folgenschwerer Verkehrsunfall ereignete sich gestern Nachmittag auf der Berliner Stadtautobahn. Zeugenaussagen zufolge befuhr ein 44-Jähriger kurz nach 17 Uhr den rechten Fahrstreifen der BAB 100 in südliche Richtung. Dabei soll er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Hinter der Ausfahrt des Britzer Tunnels soll er dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und die rechte Leitplanke touchiert haben. Kurz darauf soll der Mann seinen Opel unvermittelt in den mittleren Fahrstreifen gelenkt und dort ungebremst auf den vorausfahrenden Pkw einer 52-Jährigen gefahren sein.
Berlin – Manv-Auslösung (Massenanfall von Verletzten) bei der Berliner Feuerwehr am Neujahrsmorgen in der Stillerzeile. Vermutlich ausgelöst durch die Explosion von Pyrotechnik. Bei der Anzahl der verletzten wird derzeit von 12 Personen darunter viele Minderjährige ausgegangen, alle wurden mittels Rettungswagen in verschiedene Klinken gebracht.
Berlin – Aus bisher noch unbekannter Ursache ist in der Silvesternacht 2021, ein PKW im Kurvenbereich, in einen parkten Lastwagen geschleudert worden. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten mit schwerem Gerät ran, um eine einklemmte Person aus dem Unfallwagen befreien zu können. Insgesamt wurden bei dem Crash vier Personen verletzt, drei davon schwer. (darunter zwei Frauen). Alle Verletzten kamen mit Rettungswagen in Kliniken.
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Nach der am 23. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen auch im Jahr 2021 – wie schon im letzten Jahr – pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) zu Silvester nicht an Privatpersonen überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anträge von Pyrotechnikherstellern bzw. -händlern sowie einem Käufer, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen.
Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Discotheken hat nach zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand.
Nach der aktuellen Vierten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen im Land Berlin Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen nicht abgehalten werden. Hiergegen wandten sich mehrere Antragsteller, die im Land Berlin Tanzclubs betreiben oder ähnliche Veranstaltungen anbieten.
Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 dürfen wie bereits im Vorjahr bundesweit keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen verkauft werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoffverordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.