Berlin, 16. Mai 2019 - So stellen sich Mobilitätsexperten die nahe Zukunft vor: Pendler fahren mit dem Elektro-Tretroller bis zur nächsten Haltestelle, nehmen ihr Fahrzeug mit in Bus oder Bahn und gelangen dann wieder mit dem Roller an ihr Ziel. Doch so einfach ist es nicht. „Die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bussen und Bahnen ist in der Regel nicht erlaubt“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV), im Vorfeld der Bundesratsentscheidung zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Grund: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, für die unter anderem eine Verssicherungspflicht gilt. Deshalb schließen viele Verkehrsbetriebe die Mitnahme entsprechender Fahrzeuge pauschal aus oder die Beförderung ist nicht eindeutig geklärt.

„Die Verkehrsteilnehmer brauchen jetzt Klarheit und möglichst einheitliche Regelungen für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen in ganz Deutschland“, sagt Bühler. „Die Verkehrsbetriebe sollten ihre Beförderungsbedingungen anpassen und die Mitnahme von Elektro-Tretrollern erlauben.“ Andernfalls würden die Vorteile der E-Tretroller konterkariert, bestehende Verkehrsmittel zu ergänzen und Fahrten mit dem Auto zu ersetzen. Das sieht auch eine große Mehrheit in der Bevölkerung so. Fast drei von vier Bundesbürgern (73 Prozent) sind der Meinung, dass die Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der Bahn, grundsätzlich erlaubt sein sollte. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergeben.

Laut den Ergebnissen der Umfrage sind 43 Prozent der Bundesbürger bereit, Elektro-Tretroller zu nutzen: 7 Prozent sind mit den E-Scootern bereits gefahren und 36 Prozent können sich das grundsätzlich vorstellen. „Für eine völlig neue Fahrzeugkategorie ist so viel Zuspruch erstaunlich“, sagte Bühler. „Viele Menschen freuen sich auf die neuen Elektro-Tretroller.“ Allerdings fürchten auch viele Verkehrsteilnehmer, dass es auf Straßen und Wegen enger werden könnte. Laut Umfrage befürchten 76 Prozent der Befragten, dass es durch E-Scooter mehr Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern geben wird. Dagegen sprechen sich nur 46 Prozent dafür aus, dass Städte die Anzahl von Sharing-Anbietern bzw. Vermietern aufgestellten E-Roller begrenzen sollten. 

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 18 Jahren. Die Fragen lauteten: Stimmen Sie folgenden Aussagen zu? „Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der Bahn, sollte grundsätzlich erlaubt sein.“, „Städte sollten die Zahl der von Sharing-Anbietern bzw. Vermietern aufgestellten Elektro-Tretroller begrenzen.“ Und: „Können Sie sich grundsätzlich vorstellen, einen solchen E-Scooter unabhängig von Verfügbarkeit und Kosten für bestimmte Wege zu nutzen, haben Sie das bereits getan oder können Sie sich das nicht vorstellen?“ Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen