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Extreme Niederschläge kommen in Deutschland immer häufiger vor. Überall, auch fernab von Flüssen, kann Starkregen Straßen und Keller überfluten. Hochwassersichere Gegenden gibt es faktisch nicht mehr. Aber nur 41 Prozent aller Gebäude sind gegen Naturgefahren wie Starkregen versichert. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO, gibt Tipps zum Schutz vor Starkregen und weiß, welche Versicherung im Schadenfall einspringt.

 

Es regnet. Das klingt erstmal ganz harmlos nach Regenschirm, Pfützen und nassen Füßen. Immer häufiger haben es die Deutschen aber auch mit nassen Kellern zu tun. Denn immer häufiger fällt Starkregen, vor dessen enormen Wassermengen Boden und Kanalisation kapitulieren. Die Folge: überflutete Straßen und Kellerräume. Von Starkregen spricht man laut dem Deutschen Wetterdienst ab einer Niederschlagsmenge von mindestens 20 mm in sechs Stunden. Das Problem: Extreme Niederschläge sind nur schwer vorherzusagen, sodass sich Betroffene schlecht vorbereiten können.

Naturgefahren absichern und Schäden vorbeugen

Das Wichtigste daher: der passende Versicherungsschutz. „Schäden durch Starkregen sind nur versichert, wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung den Einschluss ‚Weitere Naturgefahren‘ enthalten“, so Peter Schnitzler und ergänzt: „Diese sogenannte Naturgefahrenversicherung greift bei Überschwemmung, Starkregen und Rückstau, außerdem bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck.“ Da Starkregen meist plötzlich auftritt, ist es ratsam, im Voraus tiefliegende Fenster und Türen abzudichten sowie gefährliche Stoffe grundsätzlich nicht im Keller zu lagern. Der Versicherungsexperte empfiehlt zudem, die Abwasserrohre des Gebäudes mit einer Rückstausicherung auszurüsten und diese regelmäßig von einem Fachmann überprüfen zu lassen. „Sind solche Sicherungen undicht oder funktionieren nicht richtig, kann Abwasser ins Gebäude eindringen. Das ist übrigens eine der häufigsten Schadensursachen bei Starkregenfällen“, so Schnitzler.

Was tun bei Starkregen?

Wenn es dann tatsächlich schüttet wie aus Eimern und die Kanalisation überfordert ist, ist es wichtig, alle elektronischen Geräte inklusive der Heizung vom Stromnetz zu nehmen. „Denn sonst kann es im Wasser zu einem Kurzschluss kommen. Das kann für Bewohner lebensgefährlich werden“, warnt Schnitzler. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, legt den Sicherungsschalter für das ganze Haus um. Gefahrgut wie Heizöltanks sind zwar schwer, große Wassermassen können sie aber problemlos zum Schwimmen bringen. Die Tanks sollten deshalb mit festen Gurten oder Stahlbändern gesichert sein. Außerdem ratsam: Wichtige Dokumente wie Ausweispapiere oder Versicherungsscheine in höheren Etagen aufbewahren!

Was tun im Schadenfall?

Egal ob vollgelaufener Keller oder überflutetes Wohnzimmer: Betroffene sollten möglichst schnell ihren Versicherer über die Schäden informieren. Einen ersten Überblick bekommen sie, indem sie das Haus und die nähere Umgebung begutachten: Welche Räume sind überflutet? Sind Fenster und Türen beschädigt? Haben herumfliegende Äste und starker Wind die Regenrinne gelockert? Hat das Dach ein Leck? Wer bei dem Rundgang Schäden erkennt, sollte diese mithilfe von Fotos oder Videos für die spätere Schadenmeldung möglichst detailliert festhalten. Die entstandenen Schäden sollten Hausbesitzer nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. „Sind beispielsweise Fenster oder das Dach undicht und dringt deshalb Wasser in das Haus, ist schnelles Handeln nötig. Dann heißt es: Alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten“, rät der ERGO Experte. „Andernfalls sollten Betroffene besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann die spätere Regulierung erschweren.“

Schadenmeldung leicht gemacht

Bei vielen Versicherern können Kunden ihren Schaden bequem online melden. Dabei sollten sie möglichst detailliert angeben, welche Gegenstände in welchem Umfang beschädigt sind. Zusätzlich kann es hilfreich sein, wenn sie die Schadenhöhe grob einschätzen. Fotos oder Videos der Schäden runden die vollständige Meldung ab. Damit sich der Versicherer ein umfassendes Bild der Lage machen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass Betroffene beschädigte Gegenstände zwecks Nachweis des Schadens und der Schadenhöhe vorerst aufheben.

Welche Versicherung zahlt im Fall der Fälle?

Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Einrichtung kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf – wenn sie die Absicherung von Weiteren Naturgefahren umfasst. Doch meist trifft es den Eigenheimbesitzer doppelt und neben Schäden beispielsweise an Teppichen oder Möbeln haben sie auch noch mit der teuren Wiederherstellung der angegriffenen Bausubstanz zu kämpfen. In solchen Fällen greift eine Wohngebäudeversicherung mit dem Einschluss von Weiteren Naturgefahren. Wichtig ist hier eine ausreichende Versicherungssumme. Sonst können Betroffene auf anteiligen Kosten sitzen bleiben. „Hausbesitzer sollten ihre Police in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen“, weiß Schnitzler.