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Berlin, 16. Mai 2019 - „Kein Alkohol am Arbeitsplatz“ lautet der Themenschwerpunkt der diesjährigen ,Aktionswoche Alkohol‘ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DSH) vom 18. bis 26. Mai. Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) stellt klar: „Alkohol ist im Straßenverkehr generell tabu. Sowohl für diejenigen, deren Arbeitsplatz hinterm Steuer eines Lkw, Taxis oder Busses ist, als auch für alle anderen Kraftfahrer." Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen für die Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten und Getöteten in Deutschland.

 

Aufklärung bleibt das A und O beim Thema Alkohol

Alkohol gelte zwar als gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel, dennoch sollten die damit verbundenen Gefahren nicht unterschätzt werden. „Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug fährt, gefährdet damit das eigene Leben als auch das anderer“, mahnt Kellner. Aufklärung sei das A und O, um die Zahl alkoholisierter Arbeitnehmer und Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Hilfreich wäre ein entsprechendes Signal des Gesetzgebers, für das sich der DVR schon seit Jahren einsetzt: Alkoholverbot am Steuer. Im Jahr 2017 war Alkoholeinfluss laut Statistischem Bundesamt Ursache für 13.343 Unfälle mit Verletzten und Getöteten. 231 Menschen starben infolge eines Alkoholunfalls. Das ist jeder 14. Getötete im Straßenverkehr. Der DVR-Hauptgeschäftsführer betont vor diesem Hintergrund: „Alkohol? Niemals am Steuer!“

Prävention durch Tipps, Gespräche und Antworten

Die neuntägige bundesweite ,Aktionswoche Alkohol‘ findet im 2-jährigen Turnus statt und wird von der DSH organisiert. In diesem Jahr engagieren sich zum 7. Mal Ehrenamtliche, Freiwillige und Fachkräfte aus den Bereichen Selbsthilfe, Suchthilfe und Suchtprävention mit Aktionen und Veranstaltungen für einen geringeren Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft. In diesem Rahmen informieren sie über die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums und bieten Suchtkranken und ihren Angehörigen Hilfestellung an.