Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der als Oberarzt der Anästhesie in einem Krankenhaus tätige Angeklagte selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 hat er in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften mit diesem Hepatitis C-Virus infiziert und bei seiner Tätigkeit diese Infektionen billigend in Kauf genommen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Augsburg - Urteil vom 30. Juni 2023 – 3 KLs 200 Js 137689/18