Aus der Sitzung des Senats am 29. März 2022: Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 01. April 2022 in Kraft treten.
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Berlin - Mitte (ots) - Die Bundespolizei nahm Donnerstagmittag eine Taschendiebin fest. Sie soll am heutigen Freitag einem Richter vorgeführt werden. Gegen 12:40 Uhr bedrängte eine 22-Jährige einen Fahrgast in der S-Bahn auf der Fahrt vom Berliner Hauptbahnhof in Richtung Zoologischer Garten. Dabei griff sie in die Jackentasche des 85-jährigen Nordrhein-Westfalen und entwendete dessen Geldbörse. Der Rentner bemerkte dies und konfrontierte die Diebin damit. Daraufhin gab sie ihm die Geldbörse zurückgab. Als das Opfer bemerkte, dass das Bargeld fehlte, forderte er sie zum Stehenbleiben auf.
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Plattenburg – Zu einem Brand an einem ICE auf der Strecke zwischen Berlin und Hamburg mussten Feuerwehr und Polizei gestern gegen 11.20 Uhr ausrücken. Die 575 Passagiere konnten während der Löscharbeiten im Zug verbleiben, welcher zirka 500 Meter außerhalb der Ortschaft Glöwen auf Höhe der Quitzöbeler Straße stoppte. Anschließend setzten die Passagiere ihre Fahrt nach Hamburg mit einem Ersatzfahrzeug fort.
Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die unlängst aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) durch das Robert Koch-Institut vorgenommenen Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das bis zum 13. Februar 2022 geltende Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ nicht zu beanstanden ist.
Mit Beschluss vom 08. Februar 2022 zum Aktenzeichen 67 S 298/21 hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Mitte zurückgewiesen, bei der es auch um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen der Zahlungsverzug einer Mieterin mit Mietanteilen, die sie im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des sog. „Berliner Mietendeckels“ – d.h. des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln) – einbehalten hatte, die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin rechtfertigen könne.