Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett heute redaktionelle Änderungen der geltenden Eindämmungsverordnung beschlossen. Ergänzt wurde eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Masken sind nur ohne Ventil zugelassen. Beschäftigte müssen nur bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen.

Impfungen beginnen in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern – Call-Center für Terminvergabe startet am 4. Januar – Impfzentren öffnen ab dem 5. Januar In einer guten Woche könnten die ersten Menschen in Deutschland die Corona-Schutzimpfung erhalten. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer höchstwahrscheinlich bis zum 21. Dezember abschließen. Anschließend muss noch die EU-Kommission zustimmen. Dann ist der Weg frei für die Impfung gegen Sars-CoV-2 in Deutschland. Nach aktuellem Stand ist der Impf-Start am 27. Dezember möglich. Brandenburg ist darauf vorbereitet. Seit Wochen arbeitet das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung an der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19.

Aufgrund einer Inzidenzzahl von über 200 und in den Kliniken der Versorungscluster Corona (VCC Netzwerke) angespannten Kapazitätsanzahl an Betten, hat Oberbürgermeister Mike Schubert nach Beratung mit dem Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Potsdam und dem für den Katastrophenschutz zuständigen Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst entschieden, für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam das Großschadensereignis Massenanfall von Erkrankten zu erklären. „Die Lage hat sich auch in Potsdam in den letzten Tagen weiter zugespitzt. Wir haben noch nicht die Erkranktenzahlen und Überlastungen in den Krankenhäusern wie im Süden des Landes oder in Sachsen.

Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen muss das öffentliche Leben auch in Brandenburg weitgehend heruntergefahren werden. Da die aktuell geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die Corona-Pandemie nachhaltig einzudämmen, hat das Kabinett heute weitere Einschränkungen beschlossen. Diese gelten ab Mittwoch, 16. Dezember. 

Weitere Einschränkungen notwendig – Neue Verordnung für Dienstag angekündigt – Woidke: „Wir müssen Leben retten“ - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bundesweit ein sogenannter harter Lockdown notwendig. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel einvernehmlich verständig. Auf einer anschließenden Pressekonferenz in Potsdam sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen ist der harte Schnitt jetzt dringend erforderlich. Dazu bestand heute große Einigkeit. Viele Äußerungen aus der Bevölkerung zeigen mir, dass dafür bei der großen Mehrheit Zustimmung und Verständnis besteht. Dafür mein Dank!“ 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die aktuelle Corona-Pandemie zu bekämpfen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser weiterhin gewährleistet ist. Ab Samstag gilt daher in stark frequentierten Bereichen der Potsdamer Innenstadt, in Teilen von Babelsberg und Potsdam-West ein Alkoholkonsumverbot. Darüber hinaus gilt ab Samstag auf und rund um die Wochenmärkte ein Speisenverzehrverbot. Ab Montag, den 14. Dezember 2020, sollen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet werden.