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Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss heute die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Sie gilt ab morgigem Samstag. Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.585 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 51.457 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 07.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 1.165 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 252 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 186 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 34.592 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+488 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 15.516 (+1.056). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei 8.182 (kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 06.01.2021).
Weiterlesen: COVID-19 - Stand 7. Januar 2021 - 1.585 neue Fälle in Brandenburg - Zahl der aktuell...
Am morgigen Freitag wird das Kabinett eine neue Eindämmungsverordnung beschließen. Sie enthält auch wichtige Festlegungen für den Schulbereich. Um eine möglichst frühzeitige Information der Betroffenen zu ermöglichen, darunter Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte, wird die Öffentlichkeit bereits heute unterrichtet. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte sind eng eingebunden. Dafür hat die Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke am heutigen späten Nachmittag die geplante neue Verordnung mit den Landräten und Oberbürgermeistern beraten. Der Bildungsbereich hat dabei eine wichtige Rolle gespielt.
Stand 5. Januar 2021 - In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 758 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 48.615 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020. Aktuell werden 1.182 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 265 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 200 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 33.171 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+1.037 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 14.197 (-331).
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt:
https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden.
Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
COVID-19: 758 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 14.197 - Grafik zu den Regionen in Brandenburg hier im Download
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 355 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 47.561 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 03.01.2021, 10:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 31.347 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+355 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 15.036 (-25).
Ab 4. Januar 2021 – und vorerst bis 10. Januar – werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen Zuhause unter Anleitung durch die Lehrkräfte. Horte sind geschlossen und bieten Notbetreuung an, die Krippen, Kindergarten und Kindertagespflege im vorschulischen Bereich sind grundsätzlich geöffnet. Es sei denn, die Landkreise oder kreisfreien Städte haben diese aufgrund einer Allgemeinverfügung geschlossen und die Notbetreuung geregelt. Welche Regelungen ab dem 11. Januar 2021 gelten werden, entscheidet sich angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in der 1. Kalenderwoche 2021 im Zuge der Abstimmung einer erneuten Änderung der