Pessin, Hamburger Straße - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - Samstag, 19.03.2022, 18:21 Uhr - Einen nicht versicherten E-Scooter zogen Polizisten am Samstagabend aus dem Verkehr. Die Beamten hatten das Fahrzeug in der Ortslage Pessin gestoppt und den Fahrer kontrolliert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer eingeleitet.

Aus bisher noch ungeklärter Ursache kam es heute Morgen auf der K6961 auf der Kreisgrenze Havelland / Potsdam-Mittelmark zu einem Unfall mit einer schwerverletzten Person. Mitten im Kurvenbereich war der PKW nach links von der Straße abgekommen, kam dann nach rechts, durchfuhr den Straßengraben, wobei der PKW Ford anschließend an die Fahrerseite liegend zum Stehen kam. Polizei- und Rettungskräfte kamen zum Einsatz.

Landkreis Havelland, B5 zw. Wustermark und Zeestow - Betrunkener rammt Leitplanke - Freitag, 18.03.2022, 19:30 Uhr - Ein erheblich betrunkener 38jähriger Mann rammte mit seinem Fahrzeug die Leitplanke im Verlauf der B5. Im Anschluss entfernte er sich vom Unfallort. Allerdings informierte ein Zeuge die Polizei, so dass der noch im Auto sitzende Unfallfahrer hinter der Ortslage Nauen festgestellt werden konnte.

Havelland - Nauen, Bahnhof - Diebstahl von Elektroroller - Donnerstag, 17.03.2022, 07:30 Uhr bis 23:11 Uhr - Der Geschädigte bemerkte am späten Donnerstagabend den Diebstahl seines Rollers, begab sich zur Polizei und zeigte den Diebstahl an. Den Roller hatte er am Morgen am Bahnhof abgestellt und angeschlossen. Bislang unbekannte Täter entwendeten diesen im Laufe des Tages.

Havelland – Gegen 12.15 Uhr erfolgte die Sprengung des etwa 30 bis 40 Meter hohen alten Schornsteins. Einsatzkräfte der Polizei- und Feuerwehr sorgten für die Sicherheit in dem Bereich, dann erfolgte alles nochmals per Lautsprecher. Der alte Schornstein auf dem ehemaligen ROW-Gelände gehört zu früheren Zeit zu einem Heizhaus.

Allgemeinverfügung regelt Umsetzung von § 20a Infektionsschutzgesetz - Entsprechend einer Weisung des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung des § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der darin geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht erlassen. Die Allgemeinverfügung verpflichtet alle Einrichtungen und Unternehmen aus dem Havelland, dem Gesundheitsamt unverzüglich und spätestens bis zum 30. März 2022 mitzuteilen, welche ihrer Beschäftigten nicht die Vorgaben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG erfüllen. Hierzu hat der Landkreis ein digitales „Meldeportal § 20a IfSG“ eingerichtet, das im Internet unter www.havelland.de/meldeportal20a sowie https://gesundheitsamt.hvlnet.de/ zu finden ist. Dort können nach erfolgreicher Registrierung die erforderlichen Daten eingegeben werden.