Landkreis Potsdam-Mittelmark, BAB 2, Richtung Magdeburg; Autobahndreieck Werder – Anschlussstelle Lehnin Tödlicher Verkehrsunfall Montag, 26.04.2021, 08:19 Uhr - Bei einem Verkehrsunfall auf der BAB 2 zwischen dem Autobahndreieck Werder und der Anschlussstelle Lehnin sind am Montagmorgen zwei Personen tödlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen waren 27 Fahrzeuge der Bundeswehr in einer angemeldeten und gekennzeichneten Kolonnenfahrt in Fahrtrichtung Magdeburg unterwegs. Aus bislang ungeklärter Ursache kollidierte ein LKW mit Anhänger aus dem Landkreis Harz, der auf der mittleren Spur unterwegs war, seitlich mit einem der Bundeswehrfahrzeuge.

Spandau - Eine Anwohnerin alarmierte in der vergangenen Nacht die Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus in Spandau. Nach Angaben der 19-Jährigen bemerkten sie und ein weiterer Mieter des alternativen Wohnprojektes gegen 22.20 Uhr Flammen an zwei alten Fahrzeugen, die im Innenhof des Gebäudes in der Jagowstraße unter einem hölzernen Carport abgestellt waren. Nach eigenen Löschversuchen brachten die alarmierten Brandbekämpfer die Flammen unter Kontrolle.

Karlsruhe - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

Mit Beschluss vom 12. April 2021 hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg den Antrag eines Brandenburger Schülers abgelehnt, § 17a der 7. SARS-CoV-2-EindV vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Vorschrift regelt im Wesentlichen, dass ab dem 19. April 2021 der Zutritt zu Schulen und damit auch die Teilnahme am Präsenzunterricht nur nach Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests gestattet ist, soweit die Schulen über eine hinreichende Anzahl an Testmöglichkeiten verfügen. Der Senat hat die Auffassung des Antragstellers, dass diese Regelung im Infektionsschutzgesetz keine hinreichende Grundlage finde, nicht geteilt.

Prignitz - Traurige Gewissheit – Gestern informierte die Berliner Polizei darüber, dass die in Pritzwalk vermisst gemeldete 15-Jährige leblos in einem Berliner Gewässer aufgefunden wurde. Nach ersten Erkenntnissen liegen keine Hinweise auf eine äußere Gewalteinwirkung oder ein Fremdeinwirken vor. Eine Obduktion wird angeregt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.

Ostprignitz-Ruppin – aufgrund eines Unfalls mit einer verletzten Person ist derzeit die Kreisstraße 6823 zwischen Randow und Berlinchen komplett gesperrt. Ein PKW war wohl von der Straße abgekommen und anschließend mit einem Baum kollidiert. Rettungskräfte kümmerten sich am Unfallort um die medizinische Erstversorgung, die verletzte Person kam anschließend in ein Krankenhaus.