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Landeshauptstadt Potsdam, Rudolf-Breitscheid-Straße, Wohnheim - Unterbringung für dringend Tatverdächtige angeordnet - Donnerstag; 29. April 2021; 17.00 Uhr - Das Amtsgericht Potsdam hat heute Nachmittag, nach einem Haftantrag der Staatsanwaltschaft Potsdam, die Unterbringung der 51-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Potsdam - Erstmeldung: Nach Medienberichte wurde wohl am Mittwochabend in einer Potsdamer Klinik vier Tote entdeckt. Es wurde eine Tatverdächtige Person (51) festgenommen. Die Polizei habe gegenüber Medien bestätigt das man in allen vier Fällen von einem Tötungsdelikt ausgeht. Die genauen Hintergründe hier sind noch unklar. Auch ist bislang nicht bekannt, ob es sich bei den Toten um Patienten handelt. Die Mordkommission hat die Ermittlungen hier aufgenommen.
Landkreis Potsdam-Mittelmark, BAB 2, Richtung Magdeburg; Autobahndreieck Werder – Anschlussstelle Lehnin Tödlicher Verkehrsunfall Montag, 26.04.2021, 08:19 Uhr - Bei einem Verkehrsunfall auf der BAB 2 zwischen dem Autobahndreieck Werder und der Anschlussstelle Lehnin sind am Montagmorgen zwei Personen tödlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen waren 27 Fahrzeuge der Bundeswehr in einer angemeldeten und gekennzeichneten Kolonnenfahrt in Fahrtrichtung Magdeburg unterwegs. Aus bislang ungeklärter Ursache kollidierte ein LKW mit Anhänger aus dem Landkreis Harz, der auf der mittleren Spur unterwegs war, seitlich mit einem der Bundeswehrfahrzeuge.
Spandau - Eine Anwohnerin alarmierte in der vergangenen Nacht die Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus in Spandau. Nach Angaben der 19-Jährigen bemerkten sie und ein weiterer Mieter des alternativen Wohnprojektes gegen 22.20 Uhr Flammen an zwei alten Fahrzeugen, die im Innenhof des Gebäudes in der Jagowstraße unter einem hölzernen Carport abgestellt waren. Nach eigenen Löschversuchen brachten die alarmierten Brandbekämpfer die Flammen unter Kontrolle.
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Karlsruhe - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Mit Beschluss vom 12. April 2021 hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg den Antrag eines Brandenburger Schülers abgelehnt, § 17a der 7. SARS-CoV-2-EindV vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Vorschrift regelt im Wesentlichen, dass ab dem 19. April 2021 der Zutritt zu Schulen und damit auch die Teilnahme am Präsenzunterricht nur nach Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests gestattet ist, soweit die Schulen über eine hinreichende Anzahl an Testmöglichkeiten verfügen. Der Senat hat die Auffassung des Antragstellers, dass diese Regelung im Infektionsschutzgesetz keine hinreichende Grundlage finde, nicht geteilt.