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Die Polizei Berlin war gestern anlässlich mehrerer Versammlungen, darunter Kundgebungen und Aufzüge, mit Unterstützung von Einsatzkräften aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei mit rund 3000 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Bei dem Aufzug „Versammlung für die Freiheit!“ befanden sich gegen 10.30 Uhr mehrere Tausend Personen auf der Antretefläche im Bereich der Friedrichstraße. Schon von Anfang an missachteten die Teilnehmenden die per Auflagenbescheid vorgeschriebenen Abstandsregelungen. Auch mehrfache Aufforderungen durch die Polizei Berlin die verwaltungsgerichtlichen Vorgaben einzuhalten, änderten hieran nichts, weshalb durch die Polizei die Auflage erteilt wurde, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Da sich die versammelten Teilnehmerinnen und Teilnehmer dies und die ursprünglichen Auflagen jedoch weiterhin missachteten, verfügte die Polizei gegen 13 Uhr die Auflösung der Versammlung. Anschließend setzte der Abstrom der Teilnehmenden ein.
30. August 2020 Beschluss vom 30. August 2020 1 BvQ 94/20 - Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.
Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten. Der Polizeipräsident in Berlin hatte die als „Fest für Frieden und Freiheit“ angemeldete Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer erwartet werden, mit Bescheid vom 26. August 2020 sofort vollziehbar verboten.
Vermieter können einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand ist. Der Mietrückstand muss allerdings beide Male erheblich sein – 19 Prozent der Gesamtmiete sind das nicht. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden.
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Wustermark, Alter Spandauer Weg - Ladendiebstahl - 25.08.2020, 12:00 Uhr - Am Dienstag um die Mittagszeit wurde im Outletcenter in Elstal eine Frau aus Berlin dabei erwischt, wie sie Bekleidungsgegenstände aus einem Geschäft stehlen wollte. Dazu hatte sie ihre Umhängetasche präpariert und das Diebesgut hineingetan. Allerdings löste die Alarmanlage des Geschäftes dennoch aus und so konnte die 41-Jährige am Ausgang durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes gestellt werden.
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Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde der Gesuchte heute früh in Schöneberg festgenommen. Die Handschellen klickten gegen 8 Uhr in der Wohnung des Mannes, die sich in der Eisenacher Straße befindet. Das Spezialeinsatzkommando nahm den 39-Jährigen fest. Er wurde der Kriminalpolizei der Direktion 4 überstellt, welche die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt.