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Aus bisher noch ungeklärter Ursache kam es am späten Samstagnachmittag in Spandau-Hakenfelde zu einer Verpuffung mit Brandausbruch in einem Mehrfamilienhaus. Erst brannte eine Wohnung im zweiten Obergeschoss in voller Ausdehnung, dann griffen die Flammen recht schnell vom zweiten ins dritte Stockwerk über. Eine Person erlitt hierbei schwere Verletzungen, zwei kamen mit leichten Verletzungen davon. In Folge des Brandes entwickelte sich eine starke Rauchentwicklung. Ein Hubschrauber unterstützte zudem die Rettungskräfte.
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Wie durch Medienberichte und offizieller Bestätigung der Berliner Polizei heute bekannt wurde, kam es am Freitagvormittag in Charlottenburg-Wilmersdorf am Kurfürstendamm zu einem Raubüberfall auf einem Geldtransporter, direkt vor der Berliner Volksbank. Bei dem Raubzug wurden augenscheinlich mindestens zwei Personen verletzt. Die Täter sind flüchtig.
In den heutigen Morgenstunden vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes sowie der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse an über 20 Wohnanschriften in Berlin (Stadtteilen Neukölln, Spandau, Wedding, Moabit, Schöneberg und Reinickendorf) und zwei Objekten in Brandenburg (Märkisch-Oderland) und vollstreckten Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige. Diese Maßnahmen beziehen sich auf mehrere Ermittlungskomplexe, in denen u.a. ein 44-jähriger und ein 22-jähriger Angehöriger einer arabischstämmigen Großfamilie sowie ein 22-jähriger Deutscher tatverdächtig sind. Gegenstand der Ermittlungen sind unter anderem verschiedene Körperverletzungstaten im Rahmen einer Auseinandersetzung von Angehörigen einer arabischstämmigen Großfamilie mit tschetschenischstämmigen russischen Staatsangehörigen im November 2020.
Charlottenburg-Wilmersdorf - In einem Hotel in der Emser Straße in Wilmersdorf musste die Polizei in der vergangenen Nacht das enge und laute Beisammensein von 15 Personen beenden. Ein Zeuge hatte gegen 0.20 Uhr die Polizei verständigt und angegeben, dass es in einem Zimmer des Hotels sehr laut sei und dort aufgrund des Lärmpegels mutmaßlich eine Party stattfinden würde. Als Polizeikräfte eintrafen, konnten sie bereits auf den Flur des Hotels erheblichen Lärm aus dem benannten Zimmer feststellen.
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Strecke könnte Ort für Testfahrten des advanced TrainLab werden • Einzigartige Bedingungen für bahntechnische Versuche Neues Leben für eine alte Strecke: Die Goerzbahn in Berlin-Lichterfelde könnte zur einzigartigen Teststrecke für neue Entwicklungen im Eisenbahnbetrieb werden. Der Versuchszug der Deutschen Bahn, das advanced TrainLab, war an diesem Freitag auf dem kurzen Schienenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Lichterfelde West und Schönow unterwegs. Das Team des TrainLab will herausfinden, ob sich die Strecke dauerhaft für Testfahrten eignet. Die 2,5 Kilometer lange Strecke bietet optimale Voraussetzungen, um verschiedene Systeme zur Objekt- und Hinderniserkennung sowie zur Umfeldwahrnehmung zu erproben. Mit diesen neuen Technologien soll der Bahnbetrieb noch zuverlässiger und sicherer werden. Eine Besonderheit der Strecke ist die große Zahl an Bahnübergängen: Es gibt rund 40 Stellen, an denen Autoverkehr die Schienen queren kann. Auch der Abstand zum Verkehr auf dem direkt daneben verlaufenden Dahlemer Weg ist so gering wie fast nirgends in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Eilanträgen von Notfallkrankenhaus-Trägerinnen gegen das Verbot, nicht dringliche Behandlungen durchzuführen, stattgegeben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat, gestützt auf § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung erlassen. Nach deren § 6 Abs. 2 Satz 1 dürfen in allen Notfallkrankenhäusern unter Einhaltung der vorgegebenen Reservierungs- und Freihaltequoten nur noch medizinisch dringliche planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe bei Patientinnen und Patienten durchgeführt werden (Behandlungsverbot). Hiergegen wandten sich Notfallkrankenhaus-Trägerinnen mit gerichtlichen Eilanträgen. Sie begehrten im Wege vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sind, in ihren Krankenhäusern das Verbot nicht dringlicher Behandlungen zu beachten.