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Die Obduktion führte am heutigen Tage zu dem Ergebnis, dass der bislang unbekannte Mann aufgrund eines natürlichen Todes gestorben ist. Unbekannter Mann tot aufgefunden In einem Park in Haselhorst wurde gestern Abend ein unbekannter Mann tot aufgefunden.

Havelland - Erstmeldung: Aus bisher noch ungeklärter Ursache kam es heute Nachmittag unterhalb eines Zuges zu einem Brandausbruch am Fahrgestell. Der Zug aus Polen auf dem Weg von Berlin nach Hamburg musste am Bahnhof dann einen Not-Stopp einlegen. Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei kamen zum Einsatz, die Feuerwehr der Stadt Nauen rückte mit mehreren Kräfte aus, der Rettungsdienst Havelland unterstützte mit einem Einsatzteam (darunter auch Azubis).

Lichtenberg -  Vergangene Nacht erlag in Malchow der Fahrer eines Personenkraftwagens nach einem schweren Verkehrsunfall seinen tödlichen Verletzungen. Nach bisherigen Erkenntnissen und Ermittlungen war ein 21-Jähriger gegen 2.45 Uhr auf der Malchower Chaussee in Richtung Dorfstraße unterwegs. In der Kurve zur Dorfstraße kam der Wagen des 21-Jährigen in Folge zu hoher Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte auf dem Gehweg gegen untereinander verbundene Poller und anschließend gegen einen Lichtmast. Das Fahrzeug wurde auseinandergerissen und der 21-Jährige herausgeschleudert. Ein Zeuge, der den Unfall hörte und Rettungskräfte alarmiert hatte, eilte herbei und begann bei dem leblosen Kraftfahrer sofort mit Reanimationsmaßnahmen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tage entschieden, dass die Verbote mehrerer für das Pfingstwochenende angemeldeter Versammlungen in Berlin nicht zu beanstanden seien (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2020 des Verwaltungsgerichts Berlin). Die gegen diese Beschlüsse erhobenen Beschwerden hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Nach Auffassung des 1. Senats haben die Beschwerdeführer die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Versammlungen wegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden durften, weil Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Hygienevorschriften zu befürchten seien, nicht durchgreifend in Zweifel gezogen.

Die Verbote von mehreren größeren Versammlungen in Berlin über Pfingsten sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.

Die Antragsteller haben beim Antragsgegner für das Pfingstwochenende Versammlungen angemeldet, bei denen zum Teil bis zu 16.000 Teilnehmer erwartet werden. Gegen die hierauf ergangenen beiden Verfügungen des Antragsgegners, mit denen Versammlungen unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ bzw. „Pfingsten in Berlin“ sofort vollziehbar verboten wurden, setzen sich die Antragsteller zur Wehr.

Modernisierungsarbeiten von 11. September bis 11. Dezember • Fernverkehr wird umgeleitet und fährt bis zu 50 Minuten länger • Nahverkehr wird teilweise durch Busse ersetzt • Kundenfreundliche Bündelung mehrerer Maßnahmen Die Deutsche Bahn (DB) investiert so viel wie nie in ihre Infrastruktur. Für mehr Menschen und mehr Güter auf der umweltfreundlichen Schiene macht sie ihr Streckennetz mit Rekordsummen fit. Im Herbst dieses Jahres steht die Sanierung der Schnellfahrstrecke Berlin-Hamburg an.