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Wie am Abend durch Medienberichte bekannt wurde, brennt seit ca. 17 Uhr ein Parkhaus auf allen sechs Ebenen in Gropiusstadt in voller Ausdehnung. Die Feuerwehr ist mit einem starken Kräfteaufgebot am Brandort. Es sollen auch mehrere Fahrzeuge in Flammen stehen. Die Einsatzkräfte können nur unter Atemschutz die Löscharbeiten von allen möglichen Seiten bekämpfen.
Bundesinnenministerium lehnt 12 Anträge im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ab Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat 12 Anträge auf Zulassung von Versammlungen im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates für Mittwoch, den 18. November 2020, abgelehnt.
Aktuell läuft in Berlin-Zehlendorf ein Großeinsatz für die Feuerwehr, rund 90 Kräfte sind am Brandort U-Bahnhof (Onkel-Toms-Hütte) im Einsatz. Es soll ein Laden samt Dach in Flammen stehen. Über Verletzte Personen ist derzeit nichts bekannt.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den 30-jähigen Sinisa K. Anklage wegen sechs vollendeter Vergewaltigungen, einer versuchten Vergewaltigung, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor einer Jugendkammer des Landgerichts Berlin erhoben. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten zur Last, im Juni und Juli 2020 in Berlin und im Berliner Umland überwiegend im Bereich von Waldgebieten im Berliner Südwesten zu unterschiedlichen Tageszeiten Frauen angesprochen, in seine Gewalt gebracht und anschließend an unbeobachteten Orten im Wald vergewaltigt zu haben.
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Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) dürfen Theater vom 2. bis zum 30. November 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Hiergegen wandte sich die Betreiberin des Schlosspark Theaters mit einem Eilantrag. Zur Begründung wurde von der Antragstellerin vorgetragen, das Verbot entbehre einer ausreichenden und verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Es greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte der Kunstfreiheit und der Berufsfreiheit ein, zumal Theater bislang nicht als relevantes Infektionsumfeld in Erscheinung getreten seien. Zudem habe die Antragstellerin in ihrem Haus ein umfassendes Hygienekonzept umgesetzt. Außerdem liege eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, weil Friseurgeschäfte und der Einzelhandel, selbst mit nicht lebensnotwendigen Artikeln, geöffnet blieben und religiöse Veranstaltungen stattfinden dürften.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge zweier Gaststättenbetreiber zurückgewiesen, den Vollzug der die Schließung von Gaststätten anordnenden Regelung in § 10 Abs. 1 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe, die Schließungsanordnung, die für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe, weder geeignet noch erforderlich sei und sie unverhältnismäßig in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit verletze.
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