Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse ab morgigem 24. April greift, hat das Brandenburger Kabinett heute die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. So wurden in der Verordnung im Paragraph 26 alle Absätze zur Notbremse aufgehoben, da nun das Infektionsschutzgesetz die notwendigen Schutzmaßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt regelt. Die meisten Corona-Regeln der Bundes-Notbremse – wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen für einen Haushalt und eine zusätzliche Person – gelten in Brandenburg bereits. Schärfere Regeln gibt es in Brandenburg bei Versammlungen und Sport. Die geänderte Verordnung soll noch heute verkündet und bereits morgen (24.04.2021) in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 16.05.2021.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 829 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 98.490 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 500 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 146 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 124 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 87.968 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+854 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 7.039 (-29).
Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat das Kabinett in einer Sondersitzung am heutigen Samstag Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So gilt ab Montag (19. April 2021) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.
Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett heute Änderungen der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ohne inhaltliche Änderungen um zwei Wochen bis zum Ablauf des 30. April 2021 verlängert. Die wichtigsten Änderungen der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die nach aktuellem Stand bis zum Ablauf des 25. April 2021 in Kraft ist, sind Konkretisierungen des Zutrittsverbots zu Schulen sowie die Ausweitung der Testpflicht auf Kitas. Ausführliche Informationen dazu bietet die heutige Pressemitteilung des Bildungsministeriums „Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita“. Außerdem wurde klargestellt, dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unberührt bleibt.
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In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 883 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 94.973 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 530 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 156 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 134 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 85.341 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+709 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.203 (+158).
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 569 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 94.090 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 14.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 554 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 146 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 125 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 84.632 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+817 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.045 (-261).