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In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 883 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 94.973 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 530 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 156 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 134 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 85.341 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+709 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.203 (+158).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 15.04., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+48

5.354

110,7

206 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+14

1.946

101,1

77 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+27

5.178

198,6

190 (+1)

Dahme-Spreewald

+58

6.176

117,7

228 (+0)

Elbe-Elster

+58

6.308

238,6

215 (+1)

Frankfurt (Oder)

+23

1.884

157,6

96 (+0)

Havelland

+58

5.395

173,0

168 (+1)

Märkisch-Oderland

+71

6.017

140,5

248 (+0)

Oberhavel

+53

7.387

132,4

244 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+57

6.620

197,5

259 (+1)

Oder-Spree

+73

7.155

233,2

276 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+30

3.819

161,8

136 (+0)

Potsdam

+20

5.972

88,7

234 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+82

6.952

122,4

190 (+1)

Prignitz

+50

2.882

144,4

150 (+2)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+73

6.715

282,3

179 (+5)

Teltow-Fläming

+55

5.979

158,8

187 (+0)

Uckermark

+33

3.234

123,6

146 (+0)

Brandenburg gesamt

+883

94.973

155,3

3.429 (+16)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

15.04.2021

14.04.2021

13.04.2021

12.04.2021

11.04.2021

Barnim

110,7

106,3

95,0

97,7

96,1

Brandenburg a. d. H.

101,1

123,3

119,1

127,5

123,3

Cottbus/Chóśebuz

198,6

189,6

176,6

190,6

183,6

Dahme-Spreewald

117,7

120,6

96,6

91,3

82,6

Elbe-Elster

238,6

249,4

214,1

218,0

223,9

Frankfurt (Oder)

157,6

145,5

114,3

112,6

112,6

Havelland

173,0

168,1

142,9

139,3

137,4

Märkisch-Oderland

140,5

118,5

107,3

104,2

103,7

Oberhavel

132,4

124,0

111,8

95,3

104,7

Oberspreewald-Lausitz

197,5

182,9

149,9

146,3

147,2

Oder-Spree

233,2

208,1

200,8

196,9

169,5

Ostprignitz-Ruppin

161,8

148,7

127,5

127,5

150,7

Potsdam

88,7

86,5

69,9

71,0

68,2

Potsdam-Mittelmark

122,4

98,8

89,1

78,5

72,0

Prignitz

144,4

135,2

139,2

140,5

141,8

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

282,3

226,9

217,2

208,4

146,9

Teltow-Fläming

158,8

149,4

131,2

127,6

129,4

Uckermark

123,6

107,6

96,7

95,0

74,8

Brandenburg gesamt

155,3

143,6

128,0

124,9

119,4

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. 

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.