Das Online-Magazin in Brandenburg
Der Humanarzneimittelausschuss ( CHMP ) der EMA hat empfohlen, eine Indikationserweiterung für den COVID-19-Impfstoff Spikevax (vormals COVID-19 Vaccine Moderna) auf die Anwendung bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren zu gewähren . Der Impfstoff ist bereits für die Anwendung bei Personen ab 18 Jahren zugelassen.
Das Brandenburger Kabinett wird voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche (28. Juli) eine neue SARS-CoV-2-Umgangsverodnung beschließen. Die zentralen Eckpunkte dafür wurden in der heutigen Kabinettssitzung erörtert. Mit der neuen Corona-Verordnung werden Regelungen für den Schulbereich mit Beginn des neuen Schuljahres am 09. August festgelegt. Außerdem soll der Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen zur Genehmigung von Großveranstaltungen umgesetzt werden. Die aktuell geltende Umgangsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 42 erhöht. So sind insgesamt 108.871 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 14.07.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 11 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 4 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 2 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 104.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 200.
In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.366.518 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.008.622 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 54,2 % und 40,0 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impfstabes 2.305.898 Impfungen verabreicht (Stand 14.07.2021). Das sind 22.297 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet.
Landkreis / kreisfreie Stadt |
Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich |
Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 14.07., 00:00 Uhr |
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner |
7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum |
Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim |
0 |
6.101 |
2,7 |
5 |
225 (+0) |
Brandenburg a. d. H. |
0 |
2.336 |
2,8 |
2 |
89 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz |
0 |
5.953 |
7,0 |
7 |
206 (+0) |
Dahme-Spreewald |
1 |
7.103 |
2,9 |
5 |
252 (+0) |
Elbe-Elster |
2 |
7.159 |
8,8 |
9 |
247 (+1) |
Frankfurt (Oder) |
13 |
2.270 |
24,2 |
14 |
113 (+0) |
Havelland |
5 |
6.278 |
5,5 |
9 |
182 (+0) |
Märkisch-Oderland |
1 |
6.957 |
3,1 |
6 |
276 (+0) |
Oberhavel |
13 |
8.415 |
11,7 |
25 |
307 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz |
0 |
7.202 |
0,0 |
0 |
260 (+0) |
Oder-Spree |
1 |
8.235 |
1,7 |
3 |
313 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin |
0 |
4.143 |
3,0 |
3 |
155 (+0) |
Potsdam |
3 |
7.118 |
4,4 |
8 |
243 (+0) |
Potsdam-Mittelmark |
0 |
7.897 |
3,7 |
8 |
207 (+0) |
Prignitz |
1 |
3.238 |
2,6 |
2 |
164 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa |
1 |
7.647 |
7,9 |
9 |
199 (+0) |
Teltow-Fläming |
1 |
6.894 |
2,9 |
5 |
209 (+0) |
Uckermark |
0 |
3.925 |
1,7 |
2 |
166 (+0) |
Brandenburg gesamt |
+42 |
108.871 |
4,8 |
122 |
3.813 (+1) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / kreisfreie Stadt |
14.07. |
13.07. |
12.07. |
Sonntag 11.07. |
10.07. |
09.07. |
08.07. |
07.07. |
06.07. |
05.07. |
Barnim |
2,7 |
3,2 |
1,1 |
1,1 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
2,2 |
1,6 |
Brandenburg a. d. H. |
2,8 |
2,8 |
2,8 |
2,8 |
2,8 |
1,4 |
2,8 |
2,8 |
2,8 |
1,4 |
Cottbus |
7,0 |
8,0 |
8,0 |
8,0 |
5,0 |
6,0 |
5,0 |
5,0 |
6,0 |
6,0 |
Dahme-Spreewald |
2,9 |
3,5 |
3,5 |
2,9 |
2,9 |
2,9 |
3,5 |
2,3 |
1,8 |
1,2 |
Elbe-Elster |
8,8 |
11,8 |
10,8 |
10,8 |
9,8 |
10,8 |
13,7 |
15,7 |
11,8 |
11,8 |
Frankfurt (Oder) |
24,2 |
3,5 |
5,2 |
5,2 |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
1,7 |
0,0 |
Havelland |
5,5 |
2,5 |
1,8 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
0,6 |
1,8 |
1,8 |
Märkisch-Oderland |
3,1 |
2,6 |
2,6 |
2,0 |
1,5 |
2,0 |
1,5 |
1,0 |
1,0 |
1,0 |
Oberhavel |
11,7 |
4,2 |
4,7 |
4,2 |
2,8 |
2,8 |
1,4 |
1,9 |
1,4 |
1,4 |
Oberspreewald-Lausitz |
0,0 |
0,0 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
0,9 |
0,9 |
Oder-Spree |
1,7 |
1,1 |
1,1 |
0,6 |
1,7 |
2,2 |
3,4 |
3,9 |
5,0 |
5,0 |
Ostprignitz-Ruppin |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
2,0 |
1,0 |
1,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Potsdam |
4,4 |
5,5 |
3,3 |
3,3 |
3,3 |
2,8 |
2,2 |
3,3 |
1,7 |
1,1 |
Potsdam-Mittelmark |
3,7 |
5,1 |
4,2 |
4,2 |
4,2 |
4,6 |
4,6 |
2,8 |
1,4 |
0,9 |
Prignitz |
2,6 |
5,3 |
5,3 |
5,3 |
6,6 |
5,3 |
5,3 |
3,9 |
1,3 |
1,3 |
Spree-Neiße |
7,9 |
9,7 |
9,7 |
9,7 |
7,0 |
6,2 |
2,6 |
0,9 |
2,6 |
3,5 |
Teltow-Fläming |
2,9 |
2,4 |
2,9 |
2,9 |
1,8 |
1,8 |
1,2 |
1,8 |
2,4 |
3,5 |
Uckermark |
1,7 |
1,7 |
0,8 |
0,8 |
0,8 |
0,0 |
0,8 |
0,8 |
0,8 |
0,8 |
Brandenburg gesamt |
4,8 |
4,0 |
3,7 |
3,5 |
3,0 |
2,9 |
2,8 |
2,6 |
2,4 |
2,3 |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Das Kabinett hat heute im Umlaufverfahren die geltende Verordnung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ohne Änderungen bis zum 31. Juli verlängert. Sie wäre sonst am 13. Juli ausgelaufen. Zwar hat sich das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg mittlerweile nachhaltig entschärft. Nichtsdestotrotz kann eine vollständige Aufhebung aller ergriffenen Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Sie sind nach wie vor erforderlich, da das Infektionsgeschehen weitergeht und die Aufhebung von Gegenmaßnahmen aus epidemiologischer Sicht unbedingt schrittweise und nicht zu schnell erfolgen darf. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg liegt weiter unter Bundesdurchschnitt, ist aber leicht ansteigend (von rund 2 auf 2,9). Die Delta-Variante ist weiter auf dem Vormarsch.
Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien haben gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt ein einheitliches Vorgehen zur Genehmigung von Großveranstaltungen beschlossen. So können unter Einhaltung der bewährten Hygienekonzepte insbesondere größere Sport- und Kulturveranstaltungen mit bis zu 25.000 Besuchern bzw. einer Auslastung von 50 Prozent der Kapazität stattfinden. Unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 soll es laut Beschluss möglich sein, auch mehr als 5.000 Personen zu einer Großveranstaltung zuzulassen.
Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde untersagt die Entnahme aus Oberflächengewässern per Allgemeinverfügung. Das gilt für die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck der Bewässerung.