Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind, haben mit einer Arbeitgeberbescheinigung ab sofort auch die Möglichkeit, auf der Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen. Damit setzt das Land Brandenburg die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 24. Februar 2021 unmittelbar um. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Am Freitag (26.02.) wurden die ersten 11.280 Impftermine für Online-Buchungen freigeschalten, weitere 17.280 folgen am Dienstag (02.03.).

Impfberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren können ab heute online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Heute wurden 11.280 Impftermine für Onlinebuchungen freigeschalten. Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können.

Ab Montag (1. März 2021) können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Das Kabinett hatte gestern im Umlaufverfahren einer Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zugestimmt, die heute im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde und am 1. März in Kraft tritt. Friseurbetriebe können ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.

Neue Allgemeinverfügung gilt ab 1. März - Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird ab kommenden Montag gelockert. Mit der neuen Allgemeinverfügung ist dann geregelt, dass nur noch auf der Brandenburger Straße inklusive Platz vor dem Brandenburger Tor, in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Charlottenstraße und Nauener Tor sowie in der Allee nach Sanssouci die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 266 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 75.304 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 505 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 119 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 91 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 67.942 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+436 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 4.430 (-174). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 163.499 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 23.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 90.507 Erstimpfungen und 72.992 Zweitimpfungen.

Das Kabinett hat sich heute auf der Grundlage einer Besprechungsunterlage mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ausgehend von der Pandemielage und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems sowie unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen hat das Kabinett Szenarien für mögliche Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden.