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Impfberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren können ab heute online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Heute wurden 11.280 Impftermine für Onlinebuchungen freigeschalten. Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Lieferzusagen der Impfstoffhersteller können wir beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Die Impfbereitschaft und damit die Nachfrage an Impfterminen ist in Brandenburg sehr hoch. Die Möglichkeit, im Internet einen Impftermin zu buchen, entlastet die Situation an der Callcenter-Nummer. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass nur impfberechtigte Personen einen Termin buchen, und alle Angaben wahrheitsgemäß eingetragen werden. In den Impfzentren werden alle Angaben kontrolliert.“

Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wir freuen uns, dass aktuell so viel Impfstoff vorhanden ist, dass wir mit einer Online-Terminvergabe starten. Wir können online nur so viele Termine anbieten, wie gesichert Impfstoff für die Impfzentren zur Verfügung steht. Wir bitten daher um Verständnis, sollten keine Termine mehr buchbar sein.“

Derzeit können sich im Land Brandenburg alle 18- bis 64-Jährigen der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen.

Dazu gehören aktuell: Pflegepersonal in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste), Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung). 

Hinweis: Neu in die Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) hinzugekommen sind in dieser Woche mit der geänderten Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Die Vergabe von Impfterminen für diese Personen wird vorbereitet.