Neue Allgemeinverfügung gilt ab 1. März - Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird ab kommenden Montag gelockert. Mit der neuen Allgemeinverfügung ist dann geregelt, dass nur noch auf der Brandenburger Straße inklusive Platz vor dem Brandenburger Tor, in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Charlottenstraße und Nauener Tor sowie in der Allee nach Sanssouci die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.
In anderen Bereichen wie in Babelsberg und Potsdam-West sowie in weiteren Innenstadtbereichen, wo bis Ende Februar die Tragepflicht gilt, entfallen diese ab März. Zudem gelten selbstverständlich weiterhin die Regeln der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes u.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Einzelhandel, in Taxen und teilweise in Schulen vorsieht sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten generell und sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch die Regelungen, dass beim Betreten von Senioreneinrichtungen sowie in Kitas medizinische Masken zu tragen sind, gilt weiter.