Der Landkreis Havelland hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallgebühren turnusgemäß überprüft und für das Jahr 2026 neu kalkuliert. Grundlage hierfür ist § 6 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes, der eine Überprüfung und Neukalkulation spätestens alle drei Jahre vorsieht.
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Auch in diesem Jahr kann das Brandenburger Agrarressort die vorfristige Auszahlung der GAP-Direktzahlungen sicherstellen. Bis Weihnachten sollen insgesamt 351,8 Millionen Euro an 5.072 Antragstellende ausbezahlt werden. Bereits Mitte Dezember erfolgte die Auszahlung der Mittel für einzelne Förderprogramme der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), darunter die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Sachsen, Landkreis Meißen, erstreckt sich die eingerichtete Restriktionszone bis nach Brandenburg. Hier gelten besondere Vorgaben hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren.
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Am 18.12.2025 wurde in der Stadt Ketzin/Havel der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, H5N1) in einem Hühnerzuchtbetrieb amtlich festgestellt. Der Nachweis erfolgte durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und wurde am 19.12.2025 durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigt.
Es handelt sich um den seit Herbst 2025 in Brandenburg vorherrschenden Erreger H5N1.
Die Tiere des betroffenen Bestandes mussten vorsorglich gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Die Stallanlagen werden derzeit gereinigt und desinfiziert.
Im benachbarten Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Landkreis Havelland wirkt sich dieser Fall auch auf Teile des Havellandes aus. Die Kreisverwaltung hat die Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 erlassen, welche konkrete Regelungen für Halterinnen und Halter von Geflügel in den Kommunen der Stadt Nauen, der Stadt Ketzin/Havel und Märkisch Luch beinhaltet. Betroffene Gemeinden in der Überwachungszone sind die Orte Gutenpaaren, Zachow, Ketzin/Havel einschließlich Paretz, Etzin, Tremmen, Wachow, Niebede, Gohlitz, Groß Behnitz, Klein Behnitz, Quermathen, Schwanebeck, Barnewitz, Buschow, Linde und Kieck.