Der bundesweite Trend steigender Corona-Fallzahlen zeichnet sich auch im Landkreis Havelland mit einer aktuellen Inzidenz von 47,2 wider. Die Kreisverwaltung gibt daher heute die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bekannt. (Bekanntmachung)
Ab Dienstag, 17. August, gelten für Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, die Testregeln der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg. Demnach müssen nicht vollständig geimpfte Personen ab 12 Jahren wieder einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie beispielsweise Innengastronomie, Hotels, Fitnessstudios, Indoor-Veranstaltungen wie Kino und Theater oder in die Schwimmhalle wollen. Eine entsprechende Veröffentlichung entsprechend der Umgangsverordnung des Landes ist heute durch die Landeshauptstadt erfolgt. In Potsdam wurde der für die Regelung des Landes maßgebliche I-Wert an fünf Tagen infolge überschritten, daher gilt nun wieder die Testpflicht für Ungeimpfte. Diese wird laut Landesverordnung erst wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz in Potsdam an fünf Tagen in Folge geringer als 20 ist. Aktuell liegt der Inzidenz-Wert bei 30,5 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2021 den britischen Staatsangehörigen David S. in Potsdam von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit November 2020 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1, Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG). In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: David S. war bis zu seiner Verhaftung als Ortskraft bei der britischen Botschaft in Berlin beschäftigt.
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Österreich - Ein 65-jähriger Rennradfahrer aus Deutschland nahm am 08.08.2021 als Mitglied einer fünfköpfigen Amateur-Radsportgruppe am Vorarlberger "Highlander-Radmarathon" teil. Jeder der Teilnehmer fuhr entsprechend seiner Fähigkeiten für sich und nicht als Gruppe. Als der 65-Jährige gegen 17.00 Uhr nicht im Ziel ankam, erkundigten sich seine Sportkameraden vorerst selbst nach dem Verbleib ihres Kollegen und kontaktierten die Krankenhäuser. Als die eigenen Nachforschungen erfolglos blieben, wurde eine Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei erstattet.
Das Kabinett hat heute die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Damit werden die aktuell bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg im Grundsatz fortgeführt. Neuerungen gibt es vor allem für Veranstaltungen. Außerdem sind Regelungen für den Schulbereich mit Beginn des neuen Schuljahres am 9. August festgelegt. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg hat seit Wochen eine bundesweit vergleichsweise niedrige Inzidenz. Das ist ein Erfolg und zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Deshalb kommen wir auch weiterhin mit wenigen Einschränkungen aus. Trotzdem müssen wir besonders mit Blick auf die Reiserückkehrer und die Delta-Variante weiter besonnen und achtsam bleiben.“ Die neue Umgangsverordnung tritt an diesem Sonntag (01.08.) in Kraft und mit Ablauf des 28.08.2021 außer Kraft.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 45 erhöht. So sind insgesamt 109.125 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 28.07.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 17 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 6 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 4 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 105.100 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen.