Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, den 9. Mai, in Kraft getreten.

Ein guter Arbeitgeber zeichnet sich nicht zwingend durch gläserne Designer-Tische, Hängematten und einen Tischkicker im Foyer aus. Damit die Mitarbeiter eines Unternehmens wirklich langfristig zufrieden sind und qualifizierte Bewerber angesprochenen werden, ist weit mehr nötig.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Urteil vom 5. Mai 2021 – VII ZR 78/20 - Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung entschieden.

Soziale Medien werden von Tag zu Tag immer wichtiger und gehören mittlerweile zu jeder guten Marketingstrategie. Doch der Umgang mit Werbung in den sozialen Medien ist nicht immer einfach und bedarf der Hilfe einer Social Media Agentur.
Doch was sind die Vorteile einer solchen Agentur und hilft es wirklich mehr Umsatz zu generieren?

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat in seinem Beschluss am 30. April ausgeführt, dass § 5 Corona-LVO M-V gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, den vorläufigen Rechtsschutzantrag des Antragstellers im Ergebnis jedoch abgelehnt (1 KM 272/21 OVG).