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Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen
Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter Techniker damit betraut, während mehrerer aufeinanderfolgender Tage den Betrieb von Fernsehsendeanlagen in den slowenischen Bergen sicherzustellen. Neben seinen zwölf Stunden regulärer Arbeitszeit leistete er täglich sechs Stunden Bereitschaftsdienst in Form von Rufbereitschaft. Während dieser Zeiträume war er nicht verpflichtet, in der betreffenden Sendeanlage zu bleiben, musste aber telefonisch erreichbar und in der Lage sein, erforderlichenfalls innerhalb einer Stunde dorthin zurückzukehren. De facto war er in Anbetracht der geografischen Lage der schwer zugänglichen Sendeanlagen gezwungen, sich während seiner Bereitschaftsdienste ohne große Freizeitmöglichkeiten in einer von seiner Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Dienstunterkunft aufzuhalten.
Weiterlesen: Das EuGH-Urteil - Die Rufbereitschaft kann auch komplett Arbeitszeit sein
Produkt und Marketing – Zwei Seiten derselben Medaille Ein tolles Produkt zu haben, ist leider keine Garantie dafür, dass die Geschäfte laufen. Ganz im Gegenteil: Ohne eine ausgefeilte Marketing-Strategie wird es Sie nur Geld kosten. Sie sollten Ihr Produkt und Ihr Marketing als zwei Seiten derselben Medaille sehen und dementsprechend von Anfang an beides planen und umsetzen. Wenn Sie das bisher noch nicht getan haben, wird es höchste Zeit. Glücklicherweise müssen Sie das Rad nicht neu erfinden. Es gibt eine ganz klare Marschroute, der Sie nur folgen müssen. Die gute Nachricht ist, es war nie einfacher, unabhängig von der Höhe des Budgets erfolgreiches Marketing zu betreiben – dem Internet sein Dank.
Weiterlesen: So bauen Sie sich eine profitable Marketing-Strategie
In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.
Urteil vom 25. Februar 2021 – 3 StR 204/20 - Das Landgerichts Potsdam hat den Angeklagten wegen versuchter Nötigung unter Einbeziehung der Strafen aus einer vorangegangenen Aburteilung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.
Smartphones sind mittlerweile unsere ständigen Begleiter. Doch im Auto sorgen sie schnell für Ablenkung und das Unfallrisiko steigt. Daher ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen. Welche Ausnahmen gelten, wie Autofahrer trotzdem telefonieren können und was bei anderen elektronischen Geräten gilt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Seit 2015 planen Filmemacher unter der Obhut von DC einen Solofilm für einen der wichtigsten Superhelden aller Zeiten: Batman. Der Millionär bei Tag wird nachts zum Rächer von Gotham City und kann dank modernster Technologie Schurken in die Flucht schlagen und die Bewohner der Stadt vor Schaden bewahren. Der neue Batman-Film ist einer von vielen Kinohits, die sich um die menschliche Fledermaus drehen. Geplant war eigentlich eine klassische Darstellung von Batman mit Ben Affleck erneut in der Hauptrolle. Nun hat sich jedoch alles geändert und Superhelden-Fans dürfen sich auf eine ganze neue Seite des Helden freuen.
Weiterlesen: Alles anders bei Batman: Darum wird The Batman ein ganz neues Filmerlebnis