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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Urteil vom 5. Mai 2021 – VII ZR 78/20 - Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung entschieden.
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Soziale Medien werden von Tag zu Tag immer wichtiger und gehören mittlerweile zu jeder guten Marketingstrategie. Doch der Umgang mit Werbung in den sozialen Medien ist nicht immer einfach und bedarf der Hilfe einer Social Media Agentur.
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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat in seinem Beschluss am 30. April ausgeführt, dass § 5 Corona-LVO M-V gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, den vorläufigen Rechtsschutzantrag des Antragstellers im Ergebnis jedoch abgelehnt (1 KM 272/21 OVG).
Mit dem veröffentlichtem Beschluss vom 29. April hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Die Quarantäne hat das Leben der Menschen in Deutschland erheblich verändert. Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus sind viele vorübergehend oder dauerhaft arbeitslos. Gleichzeitig erlauben Beschränkungen keine Wiederbeschäftigung und beginnen, Geld zu verdienen. Deshalb sind alternative Einkommensquellen relevant geworden. Grundsätzlich handelt es sich um Online-Einnahmen. Die Leute studieren Webdesign, schreiben Texte auf Bestellung, spielen in Online-Casinos - sie tun alles, damit sie Ressourcen für das Leben haben. Es ist wichtig zu bedenken, dass Sie vertrauenswürdige Websites auswählen sollten, wenn Sie den Weg des Spielens in einem Online-Casino gewählt haben. Eine Liste und Bewertungen von ihnen finden Sie auf dem https://casinoohnelizenzonline.com/. Auf diese Weise können Sie die besten Glücksspieleinrichtungen auswählen.
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