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Wir leben auf diesem Planeten nicht alleine. Zum Glück! Eingebettet in ein kompliziertes Ökosystem sieht sich der Mensch als das Maß aller Dinge. Dabei sind wir von anderen Pflanzen und Tieren abhängig. Ohne Bäume und Algen kein Sauerstoff. Ohne Insekten und Bienen keine Bestäubung von Pflanzen. Es ist nicht schwer zu verstehen, dass Mensch stets auf seine Umwelt angewiesen ist, um zu überleben. Trotzdem begreifen wir Schädlinge und Lästlinge meist als Feind und Eindringlinge. Es steht außer Frage, dass wir uns vor der Übertragung von Krankheiten schützen müssen. Ebenso sollten wir auch nicht erlauben, dass Lebensmittelspeicher von Ratten und Mäusen kontaminiert werden. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Perspektive leicht zu verschieben. Wie sieht moderne Schädlingsbekämpfung aus?
Die alte Schule: Gift ahoi!
Wer als Laie an den Beruf des Kammerjägers denkt, der beschwört Bilder von Männern in weißen Schutzanzügen herauf, die aus Tanks fleißig Gift versprühen. Diese Imagination kommt nicht von Ungefähr. Seit vielen Jahrzehnten gelten Biozide als Ultima Ratio. Gerade in Betrieben der alten Schule wird der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht kritisch reflektiert. Dabei verkommt der Griff in den Giftschrank zu einer reflexartigen Handlung. Schade eigentlich, denn dies hat Konsequenzen.
Zum einen wird in so manchen Betrieben der Umgang mit Bioziden nicht mehr richtig eingeübt. Um Geld zu sparen, kommt es sogar vor, dass Giftköder und Sprühstoffe verwendet werden, die überlagert und veraltet sind. In der Folge werden Giftdosen angewendet, die heutzutage nicht mehr ausreichend wirken. Wie bei dem unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika zieht auch der unterdosierte Einsatz von Bioziden Resistenzen nach sich. Jene Exemplare einer Schädlingspopulation, die am widerstandsfähigsten sind, bleiben erhalten. Anstatt Innenräume von Ungeziefer zu befreien, spielt der Kammerjäger Gott und beschleunigt die Evolution. In der Folge wird es immer schwerer, Plagen Herr zu werden.
Selbstverständlich sind auch die eingesetzten Mittel nicht unproblematisch. In der Landwirtschaft eingesetzt, tragen diese nicht unerheblich zum Artensterben bei. Aber auch bei der Schädlingsbekämpfung in Häusern, Wohnungen und Industrieanlagen können Biozide Schaden anrichten. Ja, es stimmt, dass diese Gifte behördlich zugelassen werden müssen. Es stimmt auch, dass dabei alle möglichen Maßstäbe angelegt werden. Langzeitfolgen, krebsfördernde Wirkung, mutagenes Potenzial und vieles mehr wird abgeklärt. Aber es bleibt eben auch ein Unsicherheitsfaktor. Fakt ist, dass so manche Biozide, insbesondere aus der Gruppe der „Pyrethroiden“ uns ebenso schaden wie den Schädlingen. Wir sterben vielleicht nicht, wenn wir ihnen ausgesetzt werden. Aber gerade der Einsatz in der Gastronomie oder in Wohnräumen sollte wohlüberlegt sein!
Die Zukunft der Schädlingsbekämpfung ist nachhaltig!
Kammerjäger die mit der Zeit gehen, legen Wert auf die Nachhaltigkeit ihres Vorgehens. Sogenanntes „Ungeziefer“ wird aus der Perspektive der ökologischen Schädlingsbekämpfung heraus betrachtet. Tiere werden als Konkurrenten um Lebensraum gesehen. Sie siedeln sich immer dort an, wo der Mensch ihnen diesen Lebensraum einräumt. Deshalb hat sich die nachhaltige Schädlingsbekämpfung prophylaktische Maßnahme auf die Fahne geschrieben. Dies können Sie beispielsweise beim Kammerjäger Offenbach beauftragen. Dazu gehört etwa das Versiegeln von möglichen Brutplätzen und ein verbesserter Umgang mit organischen Abfällen. An die Stelle eines gedankenlosen Einsatzes von Giften kommen Alternativmethoden zum Einsatz. In manchen Bereichen der Schädlingsbekämpfung ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. So dürfen Vögel wie etwa Tauben lediglich vergrämt, aber nicht abgetötet werden. Darüber hinaus müssen Wespen umgesiedelt werden. Ein ökologisch arbeitender Kammerjäger setzt aber auch auf die Ansiedlung von Fressfeinden, um die Plage zu beherrschen.
Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-804/18 und C-341/19 - Diese Rechtfertigung muss jedoch einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers entsprechen, und die nationalen Gerichte können im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats, und insbesondere den in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigeren nationalen Vorschriften, Rechnung tragen IX und MJ, die bei Gesellschaften deutschen Rechts als Heilerziehungspflegerin bzw. als Verkaufsberaterin und Kassiererin beschäftigt sind, trugen an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch.
Weiterlesen: Urteil des EuGH zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz
Nach heftigen Regenfällen überfluten Wassermassen an vielen Orten Keller und Häuser und beschädigen dabei Gebäude und Hausrat. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, empfiehlt das Infocenter der R+V Versicherung.
Weiterlesen: Unwetter-Chaos in Deutschland - Hochwasserschäden nicht übereilt beheben
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat sich erneut zur Thematik des sogenannten "Thermofensters" geäußert.
Sachverhalt:
Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.
Weiterlesen: BGH-Urteil - Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist Die Ardagh Metal Beverage Holdings GmbH & Co. KG meldete beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Hörzeichen als Unionsmarke an. Dieses mittels Audiodatei dargestellte Zeichen erinnert an den Klang, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von etwa einer Sekunde ohne Geräusch und einem Prickeln von etwa neun Sekunden. Die Eintragung wurde für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport beantragt.
Seit einigen Jahren steigt die Bedeutung des Cannabidiols, kurz CBD, als medizinischer Wirkstoff. Bereits heute liegen diverse Studien und zahlreiche Erfahrungsberichte zu der Wirkungsweise der Substanz aus der Hanfpflanze vor.
Beispielsweise konnte festgestellt werden, dass auch im menschlichen Organismus viele CBD-Rezeptoren zu finden sind, an denen der Wirkstoff seine Wirkung entfaltet. Der große Vorteil von CBD besteht dabei darin, dass dieses keinen Rauschzustand auslöst – es also nicht psychoaktiv. Einsetzen lässt sich das CBD so in zahlreichen Anwendungsgebieten.
Im Internet finden sich mittlerweile viele seriöse Händler, die eine große Auswahl an CBD-Produkten anbieten, wie beispielsweise uWeed. Wie CBD im Detail im Körper wirkt, erklärt der folgende Beitrag.
CBD-Rezeptoren sind im menschlichen Organismus nahezu flächendeckend zu finden, beispielsweise im Gehirn und den unterschiedlichen Organen. Somit kann der Wirkstoff der Hanfpflanze im Körper zahlreiche Stellen finden, um anzudocken und seine positiven Auswirkungen zu entfalten.
Bei CBD handelt es sich so um einen natürlichen Stoff, den der menschliche Organismus überaus gut verarbeiten und nutzen kann.
Es existieren verschiedene Cannabinoid-Arten, die auf den Körper ebenso verschiedene Auswirkungen zeigen. Aktiv ist CB1 beispielsweise hauptsächlich an den Nervenzellen und im Gehirn. Es entfaltet in diesen Regionen eine beruhigende Wirkung, die unter anderem hilft, Stress zu reduzieren. Dagegen stellt CB2 einen wichtigen Bestandteil des Immunsystems dar. Es erfüllt die Aufgabe, einen aktiven Beitrag zur Unterstützung der menschlichen Gesundheit zu leisten. So können Erkrankungen vorgebeugt und bestehende Krankheiten gelindert werden.
Im menschlichen Körper ist ein vollständiges Endocannabinoidsystem zu finden, welches mit sämtlichen Organen und Körperregionen verbunden ist. Somit ist es generell möglich, dass CBD in allen erdenklichen Körperbereichen Reaktionen auslösen kann.
Die Auswahl an CBD-Produkten gestaltet sich überaus groß und vielseitig. Die einzelnen Produktarten werden dabei von dem Organismus unterschiedlich schnell aufgenommen. Wie schnell sich die jeweiligen Reaktionen zeigen, kann somit sehr individuell ausfallen.
Besonders beliebt ist das CBD-Öl, welches in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten genutzt wird. Ein Grund dafür ist, dass das Mittel über die Mundschleimhaut absorbiert wird und so sehr zügig in den Blutkreislauf gelangt. Folglich können die gewünschten Effekte überaus zeitnah beobachtet werden.
Im Gegensatz dazu muss CBD in Kapselform erst den Magen und die Leber passieren, bevor eine Wirkung eintreten kann. Allerdings geht von CBD-Kapseln der Vorteil aus, dass diese für eine sehr große Zielgruppe geeignet sind, da sie eine überaus gute Verträglichkeit aufweisen.
CBD ist daneben auch in Form von Nahrungsergänzungsmitteln erhältlich. Bei diesen wird das CBD im Rahmen der herkömmlichen Mahlzeiten aufgenommen und mit diesen verdaut und verarbeitet. Im Fokus steht dabei in der Regel jedoch kein medizinischer Aspekt.
Auf den menschlichen Körper und die Gesundheit soll sich CBD auf viele verschiedene Arten auswirken. Allerdings sind die CBD-Forschungen noch recht jung, weshalb sämtliche Aussagen hauptsächlich auf Erfahrungswerten beruhen.
CBD gilt beispielsweise als entzündungshemmend, sodass dieses genutzt werden kann, um die Schmerzwahrnehmung zu beeinflussen und eine Unterstützung der neurologischen Prozesse zu leisten. Von positiven Auswirkungen der CBD-Anwendung berichten so vor allem Patienten mit chronischen Schmerzen. Daneben wird CBD ebenfalls eingesetzt, um Tumorzellen zu behandeln.
Auch die Stimmung soll durch das CBD maßgeblich beeinflusst werden. Viele Anwender fühlen sich leistungsstärker und schreiben dem CBD eine stimmungsaufhellende Wirkung zu.