Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute einen Eilantrag auf Aussetzung des § 8 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS CoV 2 EindV) abgelehnt. Antragsteller im zu Grunde liegenden Normenkontrollverfahren sind 23 Mitglieder des Landtages Brandenburg. Sie rügen die Verfassungswidrigkeit der Regelung, die unter anderem Zutrittsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen für Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels und Einrichtungen mit Publikumsverkehr enthält.
Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Impfstoff von AstraZeneca gestern als sicher eingestuft hat, gehen in Deutschland die Impfungen weiter. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte gestern Abend dieses gemeinsame Vorgehen bei Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca beschlossen. Die Impfungen mit AstraZeneca werden fortgesetzt, alle Impflinge werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca wurde überarbeitet.
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Urteil vom 18. März 2021 – VIII ZR 305/19 Der unter anderem für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass die Vermieterin aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in ihrer großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungskündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es nicht.
Streaming ist einer der großen Trends des letzten Jahres
Streaming ist in aller Munde, nicht erst seit Corona. Auch davor schon hat Live-Streaming einen gigantischen Boom erlebt. Im Online Marketing sind Webinare eines der wichtigsten Verkaufskanäle. Im eSport-Bereich werden Turniere mit Streaming-Software live übertragen, und auf YouTube Live und Twitch streamen Gamer, was das Zeug hält. Eines der aufsteigenden Größen im Live-Streaming sind die Slot-Streams. Hier werden Spielautomaten-Sessions live übertragen.
Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann.
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen
Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter Techniker damit betraut, während mehrerer aufeinanderfolgender Tage den Betrieb von Fernsehsendeanlagen in den slowenischen Bergen sicherzustellen. Neben seinen zwölf Stunden regulärer Arbeitszeit leistete er täglich sechs Stunden Bereitschaftsdienst in Form von Rufbereitschaft. Während dieser Zeiträume war er nicht verpflichtet, in der betreffenden Sendeanlage zu bleiben, musste aber telefonisch erreichbar und in der Lage sein, erforderlichenfalls innerhalb einer Stunde dorthin zurückzukehren. De facto war er in Anbetracht der geografischen Lage der schwer zugänglichen Sendeanlagen gezwungen, sich während seiner Bereitschaftsdienste ohne große Freizeitmöglichkeiten in einer von seiner Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Dienstunterkunft aufzuhalten.
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