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Der Baseball hat sich besonders bei jüngeren Jahrgängen in der Vergangenheit als überaus beliebt gezeigt – eine Sportart, die euphorisch gefeiert wurde. Allerdings ist von dieser riesigen Begeisterung immer weniger zu spüren.
Einer der Gründe dafür ist die große Konkurrenz, die von den sogenannten E-Sports und Videospielen ausgeht. Die digitale Disruption sorgt bei zahlreichen Sportarten dafür, dass ihnen immer mehr ein Steinzeit-Image anhaftet.
Diese Entwicklung lässt sich jedoch durchaus auch auf andere Lebensbereiche übertragen, beispielsweise die Finanzmärkte. Aktuell stellen sich nämlich viele Anleger die Frage, ob sie ihr Gold lieber an einen seriösen Ankäufer, wie dem Goldankauf in Berlin, verkaufen sollen, da eventuell auch am Finanzmarkt eine digitale Revolution im Bereich der Krisenwährungen wartet.
Allerdings geht von dem strahlenden Edelmetall aktuell ein so großer Glanz aus, wie bereits seit langer Zeit nicht mehr. Ein Grund dafür ist beispielsweise die Kombination des kontinuierlichen Gelddrucks der Notenbanken und den Staatsschulden in Rekordhöhe. Daneben gestaltet sich auch die Performance des Goldes sehr attraktiv – mit einer Jahresrendite von rund 25 Prozent hat das Edelmetall wesentlich besser abgeschnitten als der Aktienbereich.
Allerdings bekommt das Gold ernsthafte Konkurrenz durch den beeindruckenden Siegeszug der Kryptowährungen, wie beispielsweise dem Bitcoin. Krisenwährungen, also Vermögenswerte, die Anleger in herausfordernden Zeiten nutzen, um sich abzusichern, stehen in einem direkten Wettbewerb zu Bitcoin und Co.
Kryptowährungen stehen bereits seit einiger Zeit längst nicht mehr nur bei kriminellen Geldwäschern und den Digital-Experten im Fokus, sondern genießen sogar an der Wall Street ein hohes Ansehen. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist dabei vor allem der Wertverlust des Dollars, durch welchen der Bitcoin-Wert angetrieben wird.
Das Angebot ist nicht nur bei der Ressource Gold, sondern ebenfalls bei dem Bitcoin beschränkt. Daher bietet sich die Kryptowährung als Möglichkeit zur Absicherung des Vermögens durchaus an.
Die Experten des Silicon Valleys sehen in Bitcoin und Co. jedoch noch wesentlich mehr als einen reinen Ersatz für Gold. Angestrebt wird vielmehr der Aufbau eines neuen Weltfinanzsystems, bei dem die Fäden nicht von Notenbänkern oder Politikern gezogen werden können.
Dazu ist jedoch die Schaffung eines neuen Vermögenswertes notwendig, der sowohl Sicherheit und Liquidität als auch eine Wertverlustabsicherung – wie in vergangenen Zeiten das Gold – bietet. Einen solchen Vermögenswert könnte laut der Meinung von Experten der Bitcoin darstellen.
Kryptowährungen zeichnen sich darüber hinaus durch eine überaus hohe Flexibilität aus, da ihre Basis in Softwareanwendungen besteht. Genutzt werden kann die digitale Währung sowohl für internationale, große Zahlungen als auch für kleine Transaktionen. Die Effizienz von Software gestaltet sich dabei wesentlich höher als die von statischem Gold.
Es lassen sich jedoch durchaus auch Punkte ausmachen, die gegen eine Absicherung des Vermögens in Form von Kryptowährungen sprechen.
Die digitalen Währungen fühlen sich beispielsweise noch sehr neu und dadurch auch ungewohnt für die meisten Anleger an. Die Bedeutung der Blockchains ist kaum jemanden klar, ebenfalls können nur die Wenigsten nachvollziehen, was passiert, wenn in die Kryptowelt echtes Bargeld investiert wird. Auch die Angst vor Hackerangriffen spielt eine Rolle.
Um als Absicherung des Vermögens zu dienen, muss ein Vermögenswert außerdem Akzeptanz bei einer breiten Anlegerschaft genießen. Bei Gold handelt es sich um einen überaus traditionellen Sachwert, der nur in begrenzter Menge auf der Welt vorhanden ist, weshalb es seit Tausenden von Jahren von Sparern für die Vermögensabsicherung genutzt wird – der Bitcoin muss sich diesen Status erst noch hart erarbeiten.
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Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind. Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen.
Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 - Bisheriger Prozessverlauf und Sachverhalt: Das Landgericht hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D. hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten S. Taterträge in Höhe von 14 Millionen Euro sowie bei dem Bankhaus W. als der Einziehungsbeteiligten in Höhe von ca. 176 Millionen Euro eingezogen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV-Freileitung von Neuenhagen nach Henningsdorf abgewiesen. Die Leitung ist der östliche Abschnitt des Gesamtvorhabens "380-kV-Nordring Berlin", ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz. Die planfestgestellte Leitung soll teils im Verbund mit der Autobahn A 10 und weit überwiegend auf der Trasse einer bestehenden und künftig abzubauenden Freileitung geführt werden. Sie quert auf mehreren Kilometern auf der Nordseite der Autobahn A 10 das Gebiet der Gemeinde Birkenwerder. Dort befinden sich Wohnhäuser, Kleingärten und Wochenendhäuser.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass im Verbrauchsgüterkauf der Käufer eines (hier jeweils aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte zwar grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen kann, dies aber nur für den Fall gilt, dass er einen entsprechenden Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss gegenüber seinem Verkäufer geltend macht.