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CBD ist die Kurzform für Cannabidiol und wird aus der Cannabis Sativa Pflanze gewonnen. Da diese Substanz kein THC enthält und keine berauschende Wirkung hat, sind der Handel und die Verwendung von CBD völlig legal.

Beschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 58/20 - Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist.

Bild von Christian Dorn auf Pixabay

Wir leben auf diesem Planeten nicht alleine. Zum Glück! Eingebettet in ein kompliziertes Ökosystem sieht sich der Mensch als das Maß aller Dinge. Dabei sind wir von anderen Pflanzen und Tieren abhängig. Ohne Bäume und Algen kein Sauerstoff. Ohne Insekten und Bienen keine Bestäubung von Pflanzen. Es ist nicht schwer zu verstehen, dass Mensch stets auf seine Umwelt angewiesen ist, um zu überleben. Trotzdem begreifen wir Schädlinge und Lästlinge meist als Feind und Eindringlinge. Es steht außer Frage, dass wir uns vor der Übertragung von Krankheiten schützen müssen. Ebenso sollten wir auch nicht erlauben, dass Lebensmittelspeicher von Ratten und Mäusen kontaminiert werden. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Perspektive leicht zu verschieben. Wie sieht moderne Schädlingsbekämpfung aus?

Die alte Schule: Gift ahoi!

Wer als Laie an den Beruf des Kammerjägers denkt, der beschwört Bilder von Männern in weißen Schutzanzügen herauf, die aus Tanks fleißig Gift versprühen. Diese Imagination kommt nicht von Ungefähr. Seit vielen Jahrzehnten gelten Biozide als Ultima Ratio. Gerade in Betrieben der alten Schule wird der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht kritisch reflektiert. Dabei verkommt der Griff in den Giftschrank zu einer reflexartigen Handlung. Schade eigentlich, denn dies hat Konsequenzen.

Zum einen wird in so manchen Betrieben der Umgang mit Bioziden nicht mehr richtig eingeübt. Um Geld zu sparen, kommt es sogar vor, dass Giftköder und Sprühstoffe verwendet werden, die überlagert und veraltet sind. In der Folge werden Giftdosen angewendet, die heutzutage nicht mehr ausreichend wirken. Wie bei dem unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika zieht auch der unterdosierte Einsatz von Bioziden Resistenzen nach sich. Jene Exemplare einer Schädlingspopulation, die am widerstandsfähigsten sind, bleiben erhalten. Anstatt Innenräume von Ungeziefer zu befreien, spielt der Kammerjäger Gott und beschleunigt die Evolution. In der Folge wird es immer schwerer, Plagen Herr zu werden.

Selbstverständlich sind auch die eingesetzten Mittel nicht unproblematisch. In der Landwirtschaft eingesetzt, tragen diese nicht unerheblich zum Artensterben bei. Aber auch bei der Schädlingsbekämpfung in Häusern, Wohnungen und Industrieanlagen können Biozide Schaden anrichten. Ja, es stimmt, dass diese Gifte behördlich zugelassen werden müssen. Es stimmt auch, dass dabei alle möglichen Maßstäbe angelegt werden. Langzeitfolgen, krebsfördernde Wirkung, mutagenes Potenzial und vieles mehr wird abgeklärt. Aber es bleibt eben auch ein Unsicherheitsfaktor. Fakt ist, dass so manche Biozide, insbesondere aus der Gruppe der „Pyrethroiden“ uns ebenso schaden wie den Schädlingen. Wir sterben vielleicht nicht, wenn wir ihnen ausgesetzt werden. Aber gerade der Einsatz in der Gastronomie oder in Wohnräumen sollte wohlüberlegt sein!

Die Zukunft der Schädlingsbekämpfung ist nachhaltig!

Kammerjäger die mit der Zeit gehen, legen Wert auf die Nachhaltigkeit ihres Vorgehens. Sogenanntes „Ungeziefer“ wird aus der Perspektive der ökologischen Schädlingsbekämpfung heraus betrachtet. Tiere werden als Konkurrenten um Lebensraum gesehen. Sie siedeln sich immer dort an, wo der Mensch ihnen diesen Lebensraum einräumt. Deshalb hat sich die nachhaltige Schädlingsbekämpfung prophylaktische Maßnahme auf die Fahne geschrieben. Dies können Sie beispielsweise beim Kammerjäger Offenbach beauftragen. Dazu gehört etwa das Versiegeln von möglichen Brutplätzen und ein verbesserter Umgang mit organischen Abfällen. An die Stelle eines gedankenlosen Einsatzes von Giften kommen Alternativmethoden zum Einsatz. In manchen Bereichen der Schädlingsbekämpfung ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. So dürfen Vögel wie etwa Tauben lediglich vergrämt, aber nicht abgetötet werden. Darüber hinaus müssen Wespen umgesiedelt werden. Ein ökologisch arbeitender Kammerjäger setzt aber auch auf die Ansiedlung von Fressfeinden, um die Plage zu beherrschen.

Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-804/18 und C-341/19 - Diese Rechtfertigung muss jedoch einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers entsprechen, und die nationalen Gerichte können im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats, und insbesondere den in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigeren nationalen Vorschriften, Rechnung tragen IX und MJ, die bei Gesellschaften deutschen Rechts als Heilerziehungspflegerin bzw. als Verkaufsberaterin und Kassiererin beschäftigt sind, trugen an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch.

Nach heftigen Regenfällen überfluten Wassermassen an vielen Orten Keller und Häuser und beschädigen dabei Gebäude und Hausrat. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, empfiehlt das Infocenter der R+V Versicherung.

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat sich erneut zur Thematik des sogenannten "Thermofensters" geäußert.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.