Zell am See-Kaprun (w&p), 28. März 2019 – Unterwegs im Pinzgau: Mit der Einführung der Mobilitätskarte schafft der Tourismusverband Zell am See-Kaprun ein neues Angebot: alle Übernachtungsgäste in Zell am See-Kaprun können ab Mai erstmals sämtliche Verkehrsmittel im kompletten Pinzgau kostenfrei nutzen. Das Ticket für den Nahverkehr stellt nicht nur einen hervorragenden Service für die Gäste dar, sondern unterstreicht die Relevanz eines nachhaltigen Tourismus in der Region.

Lange Schlangen an den Sicherheitskontrollen und Urlauber, die noch hektisch Flaschen und elektronische Geräte herauskramen: Um Stress und lange Wartezeiten zu vermeiden, hilft es, die wichtigsten Regeln an der Flughafen-Security zu kennen. Wichtig ist vor allem das Handgepäck. Es gibt viele Vorschriften, was hier rein darf und was nicht. Da wären zum Beispiel Kosmetika. Alles, was flüssig ist, muss in einen Behälter von maximal 100 ml passen.

München, 19. März 2019. Wie viel kostet eine Stunde Glück? Im besten Fall natürlich nichts. Dennoch zeigt eine Hochrechnung von E.ON zum Weltglückstag am 20. März 2019, dass Glücklichsein auch Einfluss auf die Stromrechnung haben kann. Die gute Nachricht von E.ON-Geschäftsführer Wolfgang Noetel: „Ob als Couch-Potato zuhause vor dem Fernsehen oder lieber auf dem Laufband im Fitnessstudio – die Energiekosten sind glücklicherweise immer gering!“

Führerschein, Fahrzeug-Ummeldung, Umweltplakette, Wunsch-kennzeichen, Zulassung und vieles mehr – ab sofort ist die Behör-dennummer 115 auch für Mobilitätsfragen ein kompetenter Wegwei-ser. Bürgerinnen und Bürger können hier schnell und zuverlässig Antworten zu allen drängenden Fragen bekommen und erfahren, welche Ämter vor Ort helfen können. Einen Überblick über das neue Angebot der 115 zum Thema Mobilität bietet der Flyer „Informatio-nen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“.

Ein Autokauf ist meist eine kostspielige Angelegenheit. Um das Fahrgefühl zu testen und eventuelle Schäden festzustellen, empfiehlt sich daher eine Probefahrt. Unglücklich nur, wenn dabei ein Unfall passiert. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), informiert über den Haftungsumfang und gibt Auskunft über grobe Fahrlässigkeit und Verkehrsverstöße bei Probefahrten.

Wettbewerbsrecht

Wer in einer Broschüre mit einer „Garantie bis zu fünf Jahre“ wirbt, muss in unmittelbarer Nähe dieses Hinweises auch die vollständigen Garantiebedingungen abdrucken – insbesondere dann, wenn sie die tatsächliche Garantie deutlich einschränken. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Landgericht Düsseldorf entschieden.