Der überdurchschnittlich warme Frühling hat bereits einen ersten Vorgeschmack auf einen heißen Sommer gegeben. So erfreulich das schöne Wetter auch sein mag, kann es bei vielen Menschen jeglichen Alters zu Unverträglichkeiten mit der Hitze kommen. Bei dem einen macht dann schon mal der Kreislauf schlapp und bei anderen setzen unerträgliche, wetterfühlige Kopfschmerzen ein. Mit einer ausreichenden Zufuhr von Flüssigkeit und einer angepassten Ernährung kann einer Hitze-Anfälligkeit vorgebeugt und ihr bei ersten Symptomen entgegengesetzt werden.
Weiterlesen: Gesundheitstipp - die richtige Ernährung bei heißen Temperaturen
Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung Urteil vom 27. Juni 2018 – IV ZR 201/17 Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014, in Kraft getreten am 7. August 2014, nicht verfassungswidrig ist.
Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden. Zum Sachverhalt: Der Kläger nimmt den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch.
Der Brexit ist beschlossen, aber vieles ist noch ungeklärt – deutsche Unternehmen sollten sich daher vorsichtshalber auf negative Auswirkungen einstellen.
Der Brexit – und die Folgen für die deutsche Wirtschaft
Der Brexit, also der Austritt Großbritanniens aus der Europäisch Union, wurde mit dem Ergebnis des Referendums vom 23. Juni 2016 besiegelt, ein knappes Dreivierteljahr später, am 29. März 2017, leitete das Vereinigte Königreich offiziell den Austrittsprozess ein. In dieser Zeit stürzten sich die Medien geradezu auf dieses Thema und kaum ein Tag verging ohne Meldungen oder Voraussagen, die die Zukunft Großbritanniens entweder in den rosigsten Farben oder in tiefstem Schwarz zeichneten.
Weiterlesen: Der Brexit – eine Gefahr für deutsche Unternehmen?
Mit dem Alter verändert sich unser Gehirn und mit ihm auch seine Leistungsfähigkeit. Geistiger Verfall ist mit die am meist gefürchtete Konsequenz des Alterns. Aber es gibt Hoffnung, denn kognitive Beeinträchtigung ist nicht unvermeidbar. Im folgenden finden Sie Wege, wie Sie ihre Gehirnfunktionen aufrechterhalten können.
Banken dürfen auch weiterhin die einfache Form "Sehr geehrter Kunde" im Formular verwenden - Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen - Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17 Sachverhalt: Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa "Kontoinhaber" keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben wendet sich die Beklagte an die Klägerin mit der Anrede "Frau […]". Durch Schreiben ihrer Rechtsanwältin forderte die Klägerin die Beklagte auf, die Formulare dahingehend abzuändern, dass diese auch die weibliche Form ("Kontoinhaberin") vorsehen.