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Versicherungstipp: Deutschland (ots) – Für verdeckte Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen Ein neuer Job, eine größere Wohnung: Mehr als dreieinhalb Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Stadt um – und viele greifen dabei auf die Hilfe von Firmen zurück. Doch auch ein geübter Möbelpacker lässt einmal eine Kiste mit Porzellan fallen oder zerkratzt das Parkett. “Solche Schäden sind meist über das Umzugsunternehmen versichert. Allerdings muss der Betroffene sie sofort melden”, sagt Andreas Huber, Logistik-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig: Der Geschädigte bekommt nur den Zeitwert ersetzt.