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Archivbild: BGH-Karlsruhe
Deutschland - Die Rechte der Mobilfunkkunden wurden nun vom BGH gestärkt - Vodafone darf Schuldner gegenüber nicht mit Schufa drohen - Bundesgerichtshof zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben - Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist.
Die Klägerin ist die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Die Beklagte ist ein Mobilfunkunternehmen. Zum Einzug von nicht fristgerecht bezahlten Entgeltforderungen bedient sie sich eines Inkassoinstituts. Das Inkassoinstitut übersandte an Kunden der Beklagten Mahnschreiben, in denen es unter anderem hieß: Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können Sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen." Die Klägerin hat den Hinweis auf die Pflicht zur Meldung der Forderung an die SCHUFA als unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher (§ 4 Nr. 1 UWG)* beanstandet. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und auf Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Beklagte auf die Berufung der Klägerin antragsgemäß verurteilt. Es hat einen Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG bejaht. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hat zutreffend angenommen, dass das beanstandete Mahnschreiben beim Adressaten den Eindruck erweckt, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige. Wegen der einschneidenden Folgen eines SCHUFA-Eintrags besteht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen der Beklagten auch dann nachkommen werden, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. Damit besteht die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung der Verbraucher, die die Zahlung nur aus Furcht vor der SCHUFA-Eintragung vornehmen. Die beanstandete Ankündigung der Übermittlung der Daten an die SCHUFA ist auch nicht durch die gesetzliche Hinweispflicht nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Bundesdatenschutzgesetz** gedeckt. Zu den Voraussetzungen der Übermittlung personenbezogener Daten nach dieser Vorschrift gehört, dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. Ein Hinweis auf die bevorstehende Datenübermittlung steht nur dann im Einklang mit der Bestimmung, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA zu verhindern. Diesen Anforderungen wird der beanstandete Hinweis der Beklagten nicht gerecht. Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 - Schufa-Hinweis LG Düsseldorf – Urteil vom 27. April 2012 – 38 O 134/11 OLG Düsseldorf – Urteil vom 9. Juli 2013 – I-20 U 102/12 Karlsruhe, den 19. März 2015 * § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen Unlauter handelt insbesondere, wer 1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen; ... ** § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und … 4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unter- richtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat .
Foto 1: © istock.com/chictype/Um Staus in der Rush-Hour zu entgehen, empfiehlt sich eine vorzeitige Routenplanung
Hat man sich im viel umkämpften Bewerberdschungel durchgekämpft und eine neue Arbeitsstelle gefunden, brechen viele vor dem ersten Tag in Panik aus. Denn natürlich will man den guten Eindruck, den man ja offensichtlich hinterlassen hat, nicht gleich wieder zunichtemachen. Mit ein paar einfachen Tipps und Vorbereitungen können Sie Ihrem Karrierestart ganz entspannt entgegenblicken.
Für den ersten Tag muss man sich natürlich nicht mehr auf bohrende Fragen oder Gespräche vorbereiten und trotzdem gibt es einige Dinge, die Sie im Vorfeld klären können, um unnötigem Stress zu entgehen.
Zum Bewerbungsgespräch haben Sie den Weg zur Arbeitsstelle ja schon einmal gefunden, also wissen Sie, wo es hingeht. Aber gerade in der heutigen Zeit werden viele Gespräche auch nur per Telefon oder Skype geführt und man muss sich am ersten Arbeitstag erst komplett neu orientieren. Egal ob Sie eine längere Anfahrt mit dem Auto haben oder die Strecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen können, planen Sie die Route vorher. Nichts nimmt mehr Zeit in Anspruch als morgens in aller Hektik auf dem Smartphone den Weg zu suchen und sich unnötig zu verfahren. Um dies zu umgehen, suchen Sie sich am besten schon ein oder zwei Tage vorher die passende Route für Ihren Arbeitsweg heraus. Einfach bei Routenplanern wie auf web.de Start- und Zieladresse eingeben und kostenlos den schnellsten Weg berechnen lassen. So haben Sie gleich Entfernung, Fahrdauer und Strecke auf einen Blick. Und planen Sie auf jeden Fall etwas mehr Zeit ein, um nicht durch eventuelle Staus oder eine längere Parkplatzsuche in Stress zu geraten.
Wenn Sie auch weiterhin jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren, überprüfen Sie regelmäßig die Flüssigkeitsstände und Reifen und denken Sie daran, ihren Wagen immer wetterfest zu machen.
Auch das Outfit kann man sich problemlos schon am Abend zuvor bereit legen, um morgens ratloses Starren in den Kleiderschrank zu vermeiden. Das spart Zeit und Sie können am Abend noch die ein oder andere Variante ausprobieren, um das Outfit zu finden, in dem Sie sich wohlfühlen.
Foto 2: © istock.com/Yuri - Schlafen ist für einen erfolgreichen Arbeitstag unerlässlich
Gehen Sie früh schlafen! Das klingt jetzt vielleicht logisch und jeder weiß, dass man am Abend vor dem ersten Tag in einer neuen Firma nicht bis spät in die Nacht feiern geht oder Fernsehen guckt, aber trotzdem unterschätzen viele, dass sich die innere Unruhe auch auf den Schlaf auswirken kann. Auch wenn man eigentlich nicht das Gefühl hat, aufgeregt zu sein, kann es zu Problemen beim Einschlafen kommen und um dann nicht vollkommen panisch jede Stunde auf die Uhr zu gucken und zu zählen wie viele oder wenige Stunden man noch schlafen kann, empfiehlt es sich, einfach noch ein bisschen früher ins Bett zu gehen. Dann ist es auch gar nicht schlimm, wenn es mit dem Einschlafen etwas länger dauert als sonst. Und wer gar nicht zur Ruhe kommt, kann auch zu pflanzlichen Beruhigungsmitteln wie Baldrian-Tropfen greifen, die die innere Anspannung lösen und Ihnen zu einem erholsamen Schlaf verhelfen.
Wenn Sie diese Tipps befolgen, morgens dann noch rechtzeitig und lieber ein paar Minuten zu früh aufstehen und gut frühstücken, um gut gestärkt in den Tag zu starten, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.
Foto 1: © istock.com/chictype Bildbeschreibung 1: Um Staus in der Rush-Hour zu entgehen, empfiehlt sich eine vorzeitige Routenplanung Foto 2: © istock.com/Yuri Bildbeschreibung 2: Schlafen ist für einen erfolgreichen Arbeitstag unerlässlich
Bild: © istock.com/mkurtbas
Obwohl der Umgang mit dem Smartphone (und hier vor allem das mobile Surfen) mehr und mehr zu einer Selbstverständlichkeit wird, machen die Nutzer in puncto Sicherheit zum Teil immer noch gravierende Fehler. Wie man die Nutzung von Applikationen, den mobilen Einkauf und den Verkauf seines gebrauchten Gerätes sicherer gestaltet, verraten wir hier.
Das mobile Surfen ist allgegenwärtig. Dank günstiger Tarife, die es auch werbefinanziert mit gratis SIM Karte gibt, kann sich das mittlerweile auch fast jeder leisten. Internetsicherheit spielt daher eine wichtige Rolle. Die Geräte, die wir für die Internetnutzung verwenden, und die darauf gespeicherten Daten sind einer kontinuierlich wachsenden Zahl von Bedrohungen ausgesetzt. Mit den bekannten Standard-Browsern der gängigsten OS-Versionen ist die Surf-Sicherheit zumindest zufriedenstellend. Deutlich verbessert fällt die Sicherheit aber erst aus, wenn man intelligente Anwendungen und Tools verwendet. Dazu gehören Apps, die die Prozesse auf dem Gerät kontrollieren und gezielt nach Schädlingen Ausschau halten. Am effektivsten sorgt der Nutzer selbst für einen erhöhten Sicherheitsstandard, indem er lediglich vertrauenswürdige Apps aus sicheren Quellen herunterlädt und darauf achtet, dass Dritte nicht durch Drahtlosfunktionen oder via Cloud auf die eigenen Daten zugreifen können.
Auch (oder sogar „besonders“) beim Einkauf gilt die Faustregel mit den vertrauenswürdigen Quellen. Die Angabe persönlicher Daten – beispielsweise bei der Anmeldung in einem Online-Versand – muss man sich gut überlegen. Mobil einkaufen sollte man nach Möglichkeit nicht, wenn das Gerät schlecht oder gar nicht durch entsprechende Software geschützt ist. Ferner gilt es, die Geräte stets auf dem neuesten Stand zu halten und das Betriebssystem sowie Apps regelmäßig zu aktualisieren. Auf diese Weise erschwert man Hackern ihr Tagwerk, da sie mit Vorliebe bestehende Schwachstellen und Schlupflöcher im System ausnutzen.
Löschen heißt nicht immer wirklich löschen. Alte Daten, die vordergründig aus dem Register entfernt wurden, können aus etwaigen Speicher-Elementen wiederhergestellt werden – das weiß man spätestens, nachdem man selbst einmal eine Datenrettung durchführen musste. Am sichersten ist es, wenn man die Daten vor dem Löschvorgang zusätzlich verschlüsselt. Die Apple-Geräte machen das meist sogar automatisch.
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Aus einem modernen Fahrzeug mehr Leistung und Drehmoment herauszuholen, ist vergleichsweise einfach möglich: Der Eingriff in das Motormanagement, besser bekannt als Chiptuning, beschert einige zusätzliche PS - vor allem dann, wenn in dem Fahrzeug bereits ein Turbolader verbaut ist. Doch zweifelsohne lauern technische Gefahren, außerdem kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Weiterlesen: Mehr Leistung durch Chiptuning: Wo liegen die Gefahren?
Bild: ampnet
SUV ist die Abkürzung für Sport Utility Vehicle. Die Fahrzeugklasse ist noch relativ neu und erinnert durch den höheren Sitz der Insassen und in der Karosserie an einen Geländewagen. Es handelt sich jedoch um Straßenfahrzeuge, die sich einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Immer mehr Hersteller haben einen SUV im Programm, einige von ihnen bieten sogar mehrere Modelle an. Die Fahrzeuge sind in verschiedenen Größen erhältlich und bieten fünf bis sieben Personen Platz. Sie können bei den meisten Herstellern aus verschiedenen Benzin- und Dieselmotoren wählen. Dabei gibt es Modelle, die trotz ihrer Größe durchaus sparsam im Verbrauch sind. Wenn Sie nicht übermäßig viel Geld an der Tankstelle ausgeben möchten, sollten Sie sich für kleinere Motoren entscheiden.
Die modernen Fahrzeuge bekommen Sie von verschiedenen Herstellern
Möchten Sie sich einen modernen SUV kaufen, müssen Sie nicht automatisch mit einem hohen Kraftstoffverbrauch rechnen. Unabhängig davon, ob Sie sich für einen Benziner und einen Diesel entscheiden, bekommen Sie von verschiedenen Herstellern Modelle, die viel Raum bei einem vergleichsweise geringem Verbrauch bieten. VW bietet beispielsweise mit dem VW Tiguan einen sehr beliebten SUV, den Sie mit einer vielfältigen Ausstattung bestellen können. Entscheiden Sie sich für den VW Tiguan 2.0 TDI DPF BlueMotion, wenn es Ihnen wichtig ist, dass Sie an der Tankstelle nicht zu viel Geld ausgeben müssen. Etwas teurer, aber auch etwas sparsamer ist der Audi Q3 2.0 TDI. Audi bietet Ihnen einen SUV auf Basis des A3 als kleinstes Modell der Q-Serie an. Sie bekommen den SUV mit verschiedenen Diesel- und Benzinmotoren und profitieren außerdem von einem modernen Interieur mit einer fortschrittlichen technischen Ausstattung. Auch Porsche, Mercedes und BMW haben SUV's entwickelt. Diese Fahrzeuge gehören im Vergleich mit anderen Herstellern zu den teureren Modellen. Entscheiden Sie sich für den Mercedes GLK oder den Mercedes GLK 220 CDI (BlueEfficiency) 7G-Tronic, wenn Sie einen großen und modernen SUV von einem modernen Hersteller fahren möchten. Auch der BMW X5 und der BMW X5 xDrive30d bieten dem anspruchsvollen Käufer eine vielfältige Ausstattung und den einen oder anderen bewundernden Blick der Passanten. Als Besitzer eines Porsche Cayenne S Diesel Tiptronic S profitieren Sie von einem sehr modernen Motor, der trotz seiner Größe vergleichsweise wenig Kraftstoff verbraucht.
SUV's von Herstellern des mittleren Preissegments
Möchten Sie nicht so viel Geld für einen SUV ausgeben, finden Sie auch im mittleren Preissegment gute Angeboten. Der Opel Mokka 1.7 CDTI ecoFlex Start/Stop 4x4 bietet eine moderne Ausstattung und ist deutlich preiswerter als die Spitzenmodelle. Sehr beliebt ist auch der Qashqai des japanischen Herstellers Nissan. Wenn Sie sich für den Nissan Qashqai entscheiden, können Sie zwischen zwei Modellen mit fünf oder sieben Sitzen wählen.
Hoher Verbrauch kann verschiedene Ursachen haben
Fahren Sie einen SUV's, der mit einem sparsamen Verbrauch ausgezeichnet ist und stellen Sie dennoch fest, dass Sie zu viel verbrauchen, sollten Sie das Fahrzeug überprüfen lassen. Bei erhöhtem Verbrauch sollten die Glühkerzen unter die Lupe genommen werden. Mitunter müssen Sie die Kerzen austauschen lassen. Kerzen und weitere Ersatzteile für den VW Tiguan und andere SUV's bekommen Sie günstig im Internet.
Bild: BGH-Karlsruhe
Bundesgerichtshof entscheidet über eine Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten. Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen "Preis pro Buchungsposten" festlegt.
Weiterlesen: BGH-Urteil Bankgeschäfte: Bundesgerichtshof kippt Bank-Gebühren-Klausel -